Gericht:Sozialversicherung schuldig geblieben

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Amtsgericht verurteilt ehemaligen Wirt zu Geldstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein Gastronom soll in seinem ehemaligen Starnberger Lokal laut Anklage 30 Monate lang die Sozialversicherungsbeiträge in 50 Fällen nicht gezahlt haben - wodurch den Kassen ein Schaden von mehr als 28 000 Euro entstand sei. Doch der 57-jährige Angeklagte, der sich wegen "Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt" am Donnerstag vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten musste, wies das Ausmaß der Beschuldigungen zurück. Sein Verteidiger betonte, dass die Beweislage wegen "divergierender Zeugenaussagen nicht eindeutig" sei. Nach rechtlicher Absprache wurden nur noch 35 Fälle mit dem Schaden von 14 700 Euro verhandelt. Diese räumte der ehemalige Wirt ein. Er wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt.

Diese Entscheidung sei "kein fauler Kompromiss" und entspreche der Sach- und Rechtslage, befand der Amtsrichter. Er habe die Tagessatzhöhe auf 15 Euro beschränkt, weil das lange Verfahren nach Angaben des Angeklagten in einem finanziellen Debakel geendet habe. Der Mann wirkte im Prozess auch deprimiert und erklärte, dass ihn die "knapp vier Jahre psychische Folter durch den Zoll sehr belastet" habe. "Ich habe keine Kraft mehr und will jetzt mit dieser Sache abschließen, um einen freien Kopf zu bekommen", sagte der bisher unbescholtene Angeklagte.

Nach einem Hinweis der Starnberger Polizei überprüften Ende 2013 Zollfahnder einen Mitarbeiter des Lokals, der keine Arbeitsgenehmigung vorweisen konnte. Später nahmen die Beamten das Geschäft genauer unter die Lupe und durchsuchten die Gaststätte und Wohnung des Gastwirtes. Es seien etwa zehn Personen vernommen worden, was sich als "schwierig" erwiesen habe, sagte ein Zollfahnder im Prozess. Es seien "Unregelmäßigkeiten" in Lohnabrechnungen entdeckt worden, die sich nicht mit gemachten Angaben gedeckt hätten, so der Zeuge. Die einstigen Mitarbeiter mussten nicht mehr im Gericht aussagen - worüber der Angeklagte erleichtert war.

© SZ vom 15.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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