Gericht:Parkplatzstreit eskaliert

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Rentner muss 1800 Euro bezahlen und erhält ein Fahrverbot

Von Christian Deussing, Starnberg

Bei schönstem Ausflugswetter haben zwei Autofahrer einen Kampf darüber ausgetragen, wer von den beiden die Lücke auf dem Schotterparkplatz am Bahnhof See in Starnberg ergattern wird, aus der gerade eine Frau ausgeparkt war. Dabei soll ein Rentner aus dem Chiemgau einem 23-jährigen Sportwagenfahrer im Streit über den rechten Fuß gefahren sein. Der Münchner und seine Freundin waren zuvor ausgestiegen, um den Platz zu reservieren. Die Frau war laut Anklage noch zur Seite gesprungen, um nicht auch verletzt zu werden. Der Autofahrer erhielt nach dem Vorfall, der sich im vergangenen April ereignete, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu 40 Euro sowie einen Monat Fahrverbot.

Diese Strafen wollte aber der 71-jährige Autofahrer nicht akzeptieren und stritt die Vorwürfe vor dem Amtsgericht Starnberg ab. Doch der Angeklagte konnte sie nicht ausreichend entkräften. Ein unbeteiligter Zeuge hatte den Autofahrer nun auch im Prozess belastet und erklärt: "Wäre der Mann in der Parklücke stur stehen geblieben, wäre er umgefahren worden." Der Fahrer habe mehrfach seinen Motor aufheulen lassen und sei dann "mit einem Satz" in die Lücke gefahren. Allerdings hatte der Zeuge nicht zweifelsfrei bemerkt, dass der Rentner dem jungen Mann über den Fuß gefahren ist. "Ich habe nur Reifenspuren auf dem Schuh gesehen", erinnerte sich der Kfz-Meister in der Verhandlung. Zudem habe sich der betroffene Mann mit beiden Händen gegen die Motorhaube gestemmt. Der Angeklagte sei damals "mordsmäßig ausgeflippt" und habe ihn selbst auch beschimpft.

Diese Aussagen seien belastend und auch glaubhaft, betonten Richter Franz von Hunoltstein und die Staatsanwältin. Sie zogen daher nun sogar eine höhere Geldstrafe mit Entzug des Führerscheins in Betracht. Zuvor hatte der Angeklagte impulsiv davon berichtet, den weit hinter ihm wartenden Autofahrer gar nicht wahrgenommen und sich nicht vorgedrängelt zu haben. Der andere Mann habe dann in der Parklücke auf die Motorhaube und das Dach seines neuen Autos geschlagen, behauptete der Chiemgauer. Sein Verteidiger hatte jedoch die Warnung des Gerichts verstanden und riet seinem Mandanten dazu, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen - aber zu versuchen, mit einer geringeren Tagessatzhöhe davon zu kommen.

Diesem Antrag folgte der Amtsrichter, so dass der Rentner nun nur noch 1800 statt 3600 Euro zu zahlen hat, und es lediglich bei dem vierwöchigen Fahrverbot bleibt. Der Kontrahent und seine Partnerin mussten daraufhin auch nicht mehr im Prozess aussagen. Doch der Richter appellierte an beide Parteien, sich künftig in der Suche nach Parkplätze gesittet zu verhalten und die Sache anders zu lösen - nämlich unter der Maxime, dass "der Klügere nachgibt".

© SZ vom 03.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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