Gericht:Drogengeschäft fliegt auf

Lesezeit: 2 min

Ex-Kellner eines Starnberger Nachtlokals verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Security-Leute hatten den jungen Mann auf der Toilette eines Starnberger Nachtlokals, wo eine Party mit vielen Gästen im Gange war, mit 70 Gramm weißem Pulver und 1100 Euro erwischt. Der Verdächtige war dort als Kellner beschäftigt. Laut Anklage wollte er damals ein kokainähnliches Gemisch für 40 Euro pro Gramm als Aufputschmittel verkaufen - um auch seinen Kokainkonsum zu finanzieren. Freiwillig zeigte der Mann der Polizei sein Mitarbeiterzimmer: Dort fanden sich fast ein Kilo von dem weißen Pulver, eine Feinwaage, Plastikpäckchen - und eine durchgeladene Pistole, eine Schreckschusswaffe, die der Anklagte auch auf offener Straße getragen hatte.

Nun wurde der 24-Jährige vom Schöffengericht Starnberg wegen Handelns mit "Betäubungsmittel-Imitaten" und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sein angeblicher Komplize kam aus Mangel an Beweisen mit einem Freispruch davon.

Der Verurteilte hatte mit dem Mitangeklagten seinerzeit in dem Lokal bis kurz vor der Entlarvung im Sommer 2014 gearbeitet. Nach zuvor sehr vagen Aussagen belastete er später vor dem Ermittlungsrichter den Ex-Kollegen schwer. Auch im Prozess behauptete der 24-Jährige jetzt, dass er mit seinem Kumpan in einer Münchner Apotheke ein rezeptpflichtiges Arzneimittel erworben habe, um das Drogengemisch auf der großen Feier in Starnberg zu verkaufen. "Er kam auf die Idee, das so zu machen, weil er dort aufgehört hatte zu arbeiten", berichtete der Kellner, der inzwischen als Reinigungskraft in der Schweiz arbeitet.

Die Version des "gemeinsamen Plans" hielt auch der Staatsanwalt durchaus für wahrscheinlich, weil die einstige Bedienung trotz Widersprüchen nun "reinen Tisch machen" wolle. Das gebe ihm zwar keinen Strafbonus, doch sein Geständnis und die Monate in der U-Haft seien anzurechnen. Der Ankläger plädierte auf ein Jahr und zehn Monat Bewährungsstrafe und beantragte dies auch für den anderen Mann, der inzwischen als Detektiv tätig ist. Der 41-Jährige verweigerte in der Verhandlung aber jede Aussage zu dem Fall. Trotz Abhöraktionen und Durchsuchungen seiner Wohnung in München hatten die Fahnder keine Beweismittel gegen den Verdächtigen entdeckt. Dessen Verteidiger betonte zudem, dass der andere Angeklagte seine "Tat nur herunterspielen" wolle. Überdies hätte sich sein Mandant doch nicht der Gefahr ausgesetzt, Drogengeschäfte mit dem "Aufschneider" und nur flüchtig Bekannten abzuwickeln.

Das Gericht hatte erhebliche Zweifel, dass sich der 41-Jährige strafbar gemacht hat, weil ihm nichts nachzuweisen war. Beim Freispruch grinste der Mann und sah zum Staatsanwalt. Der überlegt jetzt, in Berufung zu gehen.

© SZ vom 08.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: