Gericht:Bedrohliche Geste wird teuer

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22-jähriger muss 1200 Euro Strafe wegen Handbewegung zahlen

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Handbewegung war offenbar eindeutig: Mit einer Geste soll ein junger Mann einem 21-Jährigen, mit dem er im Clinch lag, am Eingang einer Gilchinger Tankstelle gedroht haben, ihn umzubringen. Doch der Angeklagte bestritt am Donnerstag vor dem Amtsgericht Starnberg die Tat vom 1. Mai, für die er einen Strafbefehl von 1200 Euro kassiert hatte. Es sei provoziert worden und habe mit einer "wischenden Hand" vor dem eigenen Hals nur signalisiert, dass es ihm jetzt reiche. Das habe sich auf Aussagen in einem Verfahren um gefährliche Körperverletzung bezogen. Doch der Amtsrichter hielt diese Version für unglaubwürdig. Er sprach von einer eindeutig klassischen Geste mit Faust und Daumen, einem die "Kehle durchschneiden zu wollen". Das Gericht bestätigte den Strafbefehl und verurteilt den 22-jährigen Angeklagten, die 1200 Euro zu zahlen.

Der Richter verwies auf die Videobilder der Überwachungskamera. Auch ein Polizist bestätigte als Zeuge diese Drohgebärde, die keine Wischbewegung gewesen sei. Die Aufzeichnungen hätten die "glaubhaften Schilderungen" des Mannes unterstrichen, der die Bedrohung ernst genommen und daher Strafanzeige erstattet habe, sagte der Polizeibeamte in der Verhandlung. Er wusste auch, dass der Vorfall in der Tankstelle wohl eine Vorgeschichte wegen eines "Kieferbruchs" gehabt habe. Näheres konnte der Zeuge dazu aber nicht aussagen.

Für die Staatsanwältin war der Fall völlig klar, auch hinsichtlich dieses "Kontextes". Sie forderte sogar eine höhere Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 60 Euro (2700 Euro) und erwähnte zudem die jugendrechtlichen Ahndungen des Angestellten, auch wegen "Aggressionsdelikten".

Dagegen verlangte die Verteidigerin einen Freispruch für ihren Mandanten, der in keiner Weise mit seiner Geste gedroht habe. Vielmehr sei die Sache umgekehrt zu werten, denn ihr Mandant sei sinngemäß mit den Worten gewarnt worden: "Du wirst schon sehen, was du davon hast." Der Betreffende erschien nicht als Zeuge vor Gericht, er hatte kurzfristig ein Attest vorgelegt. Doch seine Aussage sei in diesem Fall nicht mehr nötig, befand der Richter, der auch weitere Beweisanträge ablehnte.

© SZ vom 22.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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