Gericht:Altenpfleger soll in Haft

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42-Jähriger hat Ehepaar laut Richterin um 28 000 Euro betrogen

Von Christian Deussing, Starnberg

Nach drei Prozesstagen hatte Richterin Brigitte Braun keine Zweifel mehr: Der Altenpfleger hat in 72 Fällen ein Starnberger Ehepaar betrogen und sich unberechtigt mit dessen Kreditkarte "großzügig bedient". Es war insgesamt ein Schaden von 28 000 Euro entstanden. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte wurde am Dienstag vom Amtsgericht Starberg wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 42-Jährige hatte die Taten stets geleugnet und auch in seinem Schlusswort betont: "Ich habe in dem Haus nur gearbeitet und Aufträge erledigt." Der Starnberger kündigte sofort nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.

Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert und betont, dass mit den "vielen Mutmaßungen" nichts nachzuweisen sei, was eine Verurteilung rechtfertigen würde. Der Angeklagte habe im Einvernehmen der Eheleute gehandelt und sich "nicht auf deren Kosten bereichert". Dafür spreche auch, dass die Rentnerin nach dem Tod ihres Mannes den Pfleger als "absolute Vertrauensperson" in ihr Haus zurückgeholt, ihm eine Vorsorgevollmacht erteilt und im Testament bedacht habe.

Die Staatsanwältin sah den Fall anders und verlangte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Nach ihrer Ansicht habe der Angeklagte mit "hoher krimineller Energie" gehandelt und die "Hilfsbedürftigkeit und das Vertrauen" des Paares gewerbsmäßig ausgenutzt. Er habe unbefugt Geld von Automaten abgehoben, mit dem Namen seiner Arbeitgeber unterschrieben und sei für sich auf Einkaufstour gegangen - trotz einer monatlichen Vergütung von 2600 Euro. Die Anklägerin berief sich zudem auf die "glaubhaften Aussagen" des Ehepaars gegenüber der Polizei, wobei die vermögende Rentnerin laut Protokoll über ihren Pfleger gesagt hatte: "Er ist ein Lump und lügt, wenn er den Mund aufmacht."

Dagegen hatte sich der Angeklagte, der meist mit verschränkten Armen da saß, sich im Prozess als aufopfernder Pfleger und Haushaltshelfer dargestellt, der von dem Ehemann unter Druck gesetzt worden sei. Diesem waren die erheblichen Kontoabbuchungen aufgefallen und er hatte auch bemerkt, dass Schmuck fehlte. Die Witwe konnte jetzt nicht mehr vernommen werden - sie war vor kurzem gestorben. Die Richterin stellte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass die Frau ihren Pfleger durchaus sehr geschätzt habe. "Aber sie wollte nicht uneingeschränkt betrogen werden."

© SZ vom 12.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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