Gemeinderat:Herrsching hält Distanz

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Gremium verzichtet auf eigene Satzung zu Abstandsflächen

Von Astrid Becker, Herrsching

Die größte Gemeinde am Westufer des Ammersees ist die einzige im Landkreis Starnberg, die sich keine eigene Satzung zum Thema Abstandsflächen im Landkreis geben will. An diesem Kurs soll nun auch weiterhin festgehalten werden. Darauf hat sich der Bauausschuss am Montagabend in seiner Sitzung verständigt. Davor hatte es allerdings auch Anträge aus den Fraktionen gegeben, sich - wie die anderen Kommunen im Kreis - trotz bereits ablehnender Beschlüsse Ende 2020 dennoch zu so einer Satzung durchzuringen. Am Ende jedoch schien sich die Mehrheit von der Rathausverwaltung überzeugen zu lassen und votierte gegen eine allgemein gültige Satzung. Stattdessen soll es Regelungen geben, die sich auf einzelne Ortsgebiete beziehen.

Der erneuten Debatte vorausgegangen war eine Änderung der Bayerischen Bauordnung, der zufolge künftig Häuser viel dichter aneinander gebaut werden dürfen, als es bisher der Fall war. In Windeseile hatten daraufhin die meisten Kommunen im Landkreis die Novelle unterlaufen, indem sie sich eigene Abstandsflächen-Satzungen gaben, in der die bisherigen Regelungen festgeschrieben wurden. Die Gemeinden sahen sich dem Vernehmen nach dazu ausdrücklich auch vom Landratsamt ermuntert, nachdem sich die Bürgermeister in einer Online-Konferenz mit Kreisbauamt und Rechtsanwälten in der Sache abgestimmt hatten. Nur Herrsching scherte aus dieses Strategie aus. Die Rathausverwaltung warnte vor einer möglichen Klagewelle durch Bauwerber - weil den neuen Regelungen auch eine andere Berechnungsmethode zugrunde liege, die bei Altbeständen und auch bei Neubauten zu Ärger führen würde. Nach der neuen Methode fließen in die Berechnung nicht nur die Höhe der Seitenwände von Bauten ein, sondern auch die Dächer, deren Höhe dazu gerechnet werden müsse, so Bürgermeister Christian Schiller. Konkret würde dies mit den alten Regelungen und der neuen Berechnung noch größere Abstandsflächen bedeuten als bisher. Deshalb sieht das Herrschinger Rathaus auch keine geänderte rechtliche Sachlage, wie sie etwa die Bürgergemeinschaft Herrsching in ihrem erst kürzlich vorgelegten Antrag auf Erlass einer eigenen Abstandsflächen-Satzung angeführt hatte. Schiller argumentierte zudem mit "Nachhaltigkeit". Er hatte noch vor der Sitzung mit der Grünen-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Katharina Schulze, telefoniert, die selbst aus Herrsching stammt.

Auch sie soll betont haben, dass eine Nachverdichtung im Innenraum weniger Flächenfraß im Außenraum zur Folge habe und so ökologischer sei. Von diesen Argumenten ließ sich am Ende die Mehrheit des Bauausschusses überzeugen und lehnte eine allgemeingültige Abstandsflächen-Satzung für Herrsching ab. Nun soll geprüft werden, wo im Ort genau Abstandsflächen-Kürzungen Sinn machen könnten. Betreffen soll dies nur reine Wohngebiete, wie Schiller sagte. Dazu zähle etwa der nördliche Teil von Breitbrunn oder aber das "Strittholz".

© SZ vom 10.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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