Geldstrafe:Waffe unter dem Bett gelagert

Amtsgericht verweist auf schärfere Gesetze und verurteilt Besitzer

Ein Jagdgewehr unter dem Bett aufzubewahren ist keine gute Idee. Ein Mann aus der Schweiz und seine Mutter, die in Berg lebt, müssen dafür Geldstrafen bezahlen. Im Fall des 52-jährigen Besitzers der Winchester sind es 7000 Euro. Vergeblich hat sich der Servicetechniker bemüht, per Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl beim Starnberger Amtsgericht eine geringere Strafe zu bekommen.Dass das Gewehr nicht korrekt aufbewahrt wurde, war bei einer Routinebefragung einer Behörde herausgekommen. Laut Gesetz ist dafür ein spezieller Waffenschrank nötig. Die Polizei holte im Februar das Gewehr in Berg ab. Der 52-Jährige erhielt einen Strafbefehl. Auch die Tatsache, dass er das Gewehr ohne Munition gelagert hatte, trug nicht zur Milderung des Strafmaßes bei. "Wir sind hier bei diesen Waffengeschichten relativ scharf", erklärte Amtsrichter Franz von Hunoltstein in der Verhandlung. So bleibt es bei 70 Tagessätzen zu 100 Euro für den Angeklagten, der seinen Einspruch zurückgezogen hat. Bei seiner Mutter waren es 50 Tagessätze zu jeweils 15 Euro. Die Waffengesetze wurden zuletzt bundesweit im vergangenen Jahr verschärft. Insbesondere die Anforderungen, wie Schusswaffen aufzubewahren sind, wurden erhöht. Das Gewehr habe er gleich in einem Waffengeschäft verkauft, die Waffenbesitzkarte abgegeben, sagte der 52-Jährige nach der Verhandlung. Die Winchester habe er ohnehin schon lange nicht mehr benutzt.

© SZ vom 13.08.2018 / ax - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: