Freizeit:Uttinger Bad darf offenstehen

Experte rät der Gemeinde aber zu weiteren Sicherungsmaßnahmen

Von Armin greune, Utting

Entwarnung für die bedrohte Freibadkultur am Ammersee: Die Gemeinde ist wohl doch nicht gezwungen, den öffentlichen Zugang zum Strandbad außerhalb der Betriebszeiten zu verhindern. Bekanntlich befürchten die Kommunen Utting und Dießen, strafrechtlich belangt zu werden, falls jemand in ihren Naturbädern nach Betriebsschluss oder im Winter zu Schaden kommt. In Utting wollte man sich diesem Diktat der Versicherungsjuristen nicht unterwerfen und beauftragte den Rechtsexperten Werner Leitner, ein Gutachten zum Strafrisiko außerhalb der Betriebszeiten zu erstellen.

Am Dienstag traf es im Rathaus ein, Bürgermeister Josef Lutzenberger konnte am Donnerstag im Gemeinderat aus der 15-seitigen Expertise das Fazit ziehen, "dass es gar nicht mal so übel ausschaut." Die Gemeinde könne das Haftungsrisiko auch mit "zweckgerichteten Maßnahmen" umgehen: Etwa mit einem großen, abschließbaren Zugangstor unmittelbar am Sprungturm und einer verlängerten Aufsichtszeit während der Badesaison. Weiter rate Leitner eine mobile Holzverschalung anzubringen, um Sprünge ins Wasser außerhalb der Saison zu verhindern und zu "einer saisonal angepassten Beschilderung", zitierte Lutzenberger. So sollte "es der Gemeinde möglich sein, ihren Garantenpflichten nachzukommen" - ohne dass die Uttinger nachts und den Winter über vom zentralen Treffpunkt Strandbad ausgesperrt sind. Leitners Empfehlungen seien eine "gute Abwägung der Sicherheit mit unserer Strandbadkultur", findet der Bürgermeister. Da die Maßnahmen auch Verhandlungen mit dem Pächter erfordern, soll das Gutachten zunächst nicht öffentlich im Bauausschuss beraten werden, bevor dann im Gemeinderat Beschlüsse gefasst werden.

© SZ vom 23.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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