Flüchtlingsberatung im Landkreis Starnberg:Aussage gegen Aussage

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Nach ihrer Flucht aus Sarajewo 1992 hat Sadija Klepo „Hilfe von Mensch zu Mensch“ gegründet. (Foto: Robert Haas)

Die Flüchtlingsberatung kann auch zwei Monate nicht überbrücken, weil der Verein immer noch auf Geld für 2018 wartet

Von Blanche Mamer, Starnberg

Im Konflikt um die Finanzierung der Flüchtlingsberatung kommt es zum Schlagabtausch. Sadija Klepo, Geschäftsführerin im Verein "Hilfe von Mensch zu Mensch" widerspricht dem Innenministerium. Sie rechnet nicht damit, dass die erste Abschlagszahlung für die Integrationsberatung, wofür ihr Verein staatlich bezuschusst wird, schon im Februar kommt. Auch in diesem Jahr habe der Verein die erste Zahlung erst im Juli bekommen. Das könne sie nicht noch einmal vorfinanzieren. Damit droht den Beratungsstandorten in den Landkreisen Starnberg, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach das Aus.

Große Ratlosigkeit macht sich in den Asyl-Helferkreisen breit. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter befürchten, dass sie vorerst mit der Flüchtlingsberatung allein gelassen werden, falls der Verein "Hilfe von Mensch zu Mensch" seine Arbeit in den Asylbewerberunterkünften des Landkreises einstellt. Und es sieht ganz danach aus: Das Starnberger Landratsamt erklärt, dass der Verein die Zusammenarbeit bereits in der vergangenen Woche zum Jahresende aufgekündigt habe.

Die Angaben gehen auseinander: Der Verein rechnet damit, die Gehälter zu 100 Prozent vorfinanzieren zu müssen, und das könne sie nicht leisten, sagte Klepo. Dieses Prozedere bezeichnet das Innenministerium als unzutreffend. "Vielmehr hat der Verein 'Hilfe von Mensch zu Mensch' bereits eine Zusage für die erste Abschlagszahlung bis spätestens Februar 2019 bekommen", erklärt ein Sprecher. Diese Zusage sei verbindlich.

Dabei seien die Zuschüsse fürs Jahr 2018 noch nicht in voller Höhe ausgezahlt worden, kritisiert Klepo. Für 80 Prozent der Personalkosten kommt der Staat auf, 20 Prozent bleiben bei der Institution. So sei es abgemacht. Allerdings gibt es in der seit 2018 gültigen Beratungs- und Integrationsrichtlinie auch den Passus, dass kein Rechtsanspruch bestehe, sondern die Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolge. Klepo: "Das macht mir Angst. Ich kann also nicht einmal klagen, wenn die Zuschüsse nicht ausbezahlt werden." Nie sei sie davon ausgegangen sei, dass die Gelder ein halbes Jahr im Voraus fließen. Es gehe vielmehr darum, dass der Verein nicht für sechs Monate in Vorleistung gehen müsse. In Juli sei die Abschlagszahlung für die acht Monate davor eingegangen. "Als kleiner Verein ohne großen Verband im Rücken kann man das nicht durchhalten", sagt sie. Klepo hat zwar Kündigungen angekündigt, hofft aber immer noch auf einen Ausgleich durch das Landratsamt und eine Lösung.

Mit der Finanzierung der Personalkosten habe der Landkreis nichts zu tun, betont Sprecherin Barbara Beck. Der Kreis habe bisher Sachkosten als freiwillige Leistung übernommen etwa für Laptop, Telefon und Handys der Mitarbeiter. Zudem sei ausgemacht, dass der Kreis 2019 eine der 8,4 genehmigten Stellen selbst übernehme, also 7,4 Stellen für den Verein bleiben. "Wir müssen uns jetzt Gedanken machen, wie es weitergeht", sagt Beck.

Wenn sich der Verein zurückzieht, kann die Flüchtlings- und Integrationsberatung grundsätzlich auch durch andere Träger der freien Wohlfahrtspflege oder durch die Landkreise selbst übernommen werden, erklärt das Innenministerium. Flüchtlingsberater seien keine "amtlich eingerichteten Beratungsstellen".

© SZ vom 05.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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