Flüchtlinge im Landkreis:Arbeiten erlaubt

Lesezeit: 2 min

Asylbewerber in ihrer Unterkunft in Breitbrunn beim Laubrechen. Solche einfachen "Arbeitsgelegenheiten" sollen künftig verstärkt angeboten werden. (Foto: Georgine Treybal)

Wenn ein Verein oder eine Kommune einen Asylbewerber beschäftigt, wird das mit einer Aufwandsentschädigung von 250 Euro belohnt. Mit den Mitteln für den Landkreis können 128 Stellen finanziert werden

Von Otto Fritscher, Starnberg

Das Programm hat den sperrigen Namen "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen FIM der Bundesregierung"; und es geht zudem um Bürgerschaftliches Engagement von Asylbewerbern in Kombination mit Deutschkursen bei diesem Pressegespräch am Donnerstagmittag im Landratsamt. Beides hat ein Ziel: Wie können Asylbewerber schnell in den Arbeitsmarkt gebracht werden? Die Antwort lautet: durch Arbeitsgelegenheiten, also relativ einfache Tätigkeiten. Dafür erhält der Arbeitgeber 250 Euro pro Monat - so sieht es das neue Förderprogramm vor.

Wer jetzt aber auf die krude Idee kommen könnte, sich auf diese Weise einen billigen Gärtner oder eine Haushaltshilfe zu besorgen, der geht fehl. Denn als Arbeitgeber dürfen lediglich staatliche oder kommunale Stellen und Einrichtungen sowie gemeinnützige Vereine auftreten. Und es muss sich um eine "zusätzliche Arbeitsgelegenheit" handeln, so Dirk Dieber, Chef der Starnberger Agentur für Arbeit. Damit keine bestehende Arbeitsstelle ersetzt wird. "Wir prüfen das alles sehr genau", sagt Dieber. Momentan liegen 15 Anträge auf FIM-Stellen im Landkreis vor. Acht davon sind für sogenannte interne Arbeitsgelegenheiten in den Flüchtlingsunterkünften gedacht, wo die Asylbewerber etwa Reinigungsarbeiten erledigen.

Es können im Landkreis mit den genehmigten Fördermitteln des Bundes in Höhe von 360 813 Euro insgesamt 128 FIM-Stellen finanziert werden, hat Friedrich Büttner, Leiter des Fachbereichs Sozialwesen im Landratsamt ausgerechnet. "Wir rechnen damit, diese Stellen binnen vier oder fünf Monaten besetzt sind", erklärt Georg Strasser, vom Sprecherrat der Asyl-Arbeitshelfer im Landkreis. Er beziffert die Personengruppe der Flüchtlinge, die für solche Arbeitsmaßnahmen auf 500 bis 600 Personen, in der Mehrzahl wohl Männer im Alter von 25 bis 35 Jahren. 56 Organisationen gibt es im Landkreis, die laut Strasser bereit sind, Flüchtlinge zu beschäftigen, wobei eine FIM-Stelle auf maximal ein halbes Jahr begrenzt ist. Ein Asylbewerber darf höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, eine Untergrenze für die Beschäftigung gibt es nicht.

Mögliche Tätigkeiten sind etwa Hilfe beim Rasenmähen, das Aufstellen von Stühlen bei Konzerten oder sonstigen Veranstaltungen, oder Handreichungen bei Hausmeisterarbeiten. "Im Grunde genommen ist aber jede Tätigkeit erlaubt, sie muss nur vorher von der Arbeitsagentur genehmigt werden", erklärt Dirk Dieber.

Die "Arbeitsgelegenheiten" - von einem Arbeitsplatz zu sprechen, wäre zu früh - sollten laut Dieber möglichst "niederschwellig" sein, also nicht zu hohe Anforderungen an den Asylbewerber stellen. "Vielen muss neben der deutschen Sprache auch unsere Arbeitsethik nähergebracht werden", sagt Dieber. Und im Alltag tauchen Frage auf, mit denen Chefs noch nichts zu tun hatten. "Einer fragte uns, was er tun solle, als ein Moslem am Freitag während der Arbeitszeit beten wolle", berichtet Daniela Tewes von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, die als eine Art Koordinationsstelle zwischen den beteiligten Ämtern und Helferkreisen fungiert. "Natürlich darf gebetet werden, auch während der Arbeitszeit", antwortet Dieber.

Ideal ist, da waren sich die Fachleute beim Pressegespräch einig, eine Kombination aus Deutschunterricht am Vormittag und eine Arbeitsgelegenheit am Nachmittag. "Es geht darum, die Asylbewerber langsam durch die Arbeitsgelegenheiten zu integrieren, aber auch erste Erfahrungen zu sammeln, wie sich der einzelne bei der Arbeit anstellt", sagt Georg Strasser. Diese werden dann auch schriftlich festgehalten. "Denn ohne ein Papier bekommt niemand eine Arbeit", hat Daniela Tewes festgestellt. Nun geht es erstmals darum, noch mehr Stellen für Arbeitsgelegenheiten zu akquirieren. Ansprechpartnerin ist Daniela Tewes (E-Mail: tewes@gfw-starnberg.de).

© SZ vom 09.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: