Dießen:Spielhallenbetreiber blitzt ab

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Gericht hält Vorhaben im Gewerbegebiet Dießen für unzulässig

Von Armin Greune, Dießen

Im Gewerbegebiet nahe der Carl-Orff-Schule darf sich keine Spielothek ansiedeln. Die 11. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts hat die Klage der Firma Playtime abgewiesen, die im Haus an der Fritz-Winter-Straße 17 einen seit langem leer stehenden Laden mit Spielautomaten beleben wollte.

Juristisch gesehen ging es um die Frage, ob die Gemeinde Dießen in ihrem Bebauungsplan Spielhallen ausschließen kann. Um das Vorhaben zu verhindern, hatte die Kommune eine Planänderung beschlossen, die der Spielothekenbetreiber angefochten hatte.

Ob diese Novellierung des Bebauungsplans rechtlich wirksam ist, ließ das Gericht unter Vorsitz von Johann Oswald weiter offen. Es stellte jedoch fest, dass dieses s Vorhabenso oder so nicht genehmigt werden könne: Gelte nämlich noch der alte Plan, würde auch die Baunutzungsverordnung von 1977 greifen, die keine Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet zugelassen hat. Wäre aber der geänderte Bebauungsplan rechtens, dann könnte zwar die neue Baunutzungsverordnung angewendet werden, die Spielhallen großzügiger beurteilt - doch der Plan selbst schließt sie ja ausdrücklich aus.

So oder so wurde die Entscheidung im Dießener Rathaus mit Erleichterung aufgenommen. Der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats hatte im August 2017 die Pläne, ein vormaliges Küchenstudio als Spielhalle umzunutzen, einstimmig abgelehnt. Man fürchtete, dass so Jugendliche aus der Volksschule und der Mädchenrealschule angelockt werden könnten, die beide weniger als 500 Meter vom geplanten Standort entfernt liegen. Auch wenn der Besuch einer Spielothek grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt ist, könnte sie die Schüler dazu verleiten, sich für älter auszugeben - zumal der Laden schon um 9 Uhr morgens öffnen sollte. Andererseits seien beim Betrieb bis 3 Uhr nachts Konflikte mit lärmgeplagten Nachbarn zu erwarten: Im Gewerbegebiet sind Betriebsleiterwohnungen zugelassen.

Die Firma Playtime wollte ursprünglich den 180 Quadratmeter großen Laden mit zwölf Spielautomaten ausrüsten und zudem einen Gastraum einrichten. Der Rechtsstreit zog sich mehr als zwei Jahre hin. Bei einem Termin im Oktober dieses Jahres hatten Gericht und betroffene Parteien die Örtlichkeit zwei Stunden lang besichtigt, die Entscheidung aber wurde vertagt.

© SZ vom 13.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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