Dießen:Parkplatz-Streit geht weiter

Lesezeit: 1 min

Gericht entscheidet über Klage der Unterbräu-Wirte

Von Armin Greune, Dießen

Die Hoffnung der Wirte des Gasthofs Unterbräu in Dießen auf ein Mediationsverfahren über umstrittene Parkausweise für Übernachtungsgäste hat sich zerschlagen. In nichtöffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat entschieden, die vom Vorsitzenden Richter Dietmar Wolff angeregte Lösung nicht weiter zu verfolgen. Ein Mediationsverfahren wecke nur falsche Erwartungen, die nicht mit einem für beide Seiten befriedigenden Ergebnis erfüllt werden könnten, teilte Karl Heinz Springer, Verwaltungsleiter im Rathaus, am Freitag dem Verwaltungsgericht München mit.

Wolff habe in der mündlichen Verhandlung am 8. November deutlich gemacht, dass die bisher großzügig gehandhabte Verwaltungspraxis, Parkausweise blanko und auf Vorrat auszustellen, rechtlich unzulässig sei. Die vom Richter vorsichtig formulierte Idee, einzelne Stellplätze auf dem Untermüllerplatz für Hotelgäste fest zu reservieren, hält die Gemeinde ebenfalls für juristisch nicht haltbar. Zudem entstünden damit erhebliche Gleichbehandlungsprobleme: Das dem Unterbräu zugestandene Privileg müsste auch für andere Gastronomiebetriebe und Einzelhändler an der Mühlstraße gelten. Das hätte zu Folge, dass von den auf elf Stück begrenzten Parkplätzen kein einziger mehr übrig bliebe und die Grundintention eines verkehrsberuhigten Bereiches torpediert werde, schreibt Springer.

Die Unterbräu-Wirte Anna und Martin Brink hatten gegen die Gemeinde zwei Verfahren beantragt. Gleichzeitig klagten sie auch gegen die Fußgängerzonen-Regelung auf der Mühlstraße an Wochenenden. Die 23. Kammer des Verwaltunggerichts stellte daraufhin fest, dass die probeweise eingeführte Sperrung für Autos "wahrscheinlich rechtswidrig" erfolgte. Dieses Verfahren aber wurde als erledigt erklärt, weil die Testphase am 1. Oktober geendet hatte. Der zweiten Klage gegen eine Beschränkung der Parkzeit für Hotelgäste auf jeweils drei Stunden am An- und Abreisetag räumte Wolff in der mündlichen Verhandlung nur geringe Chancen ein: Allenfalls könne im Mediationsverfahren eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, für einige Stellplätze Sonderregeln aufzustellen und vor Ort auszuweisen. Die Entscheidung des Gerichts wird am Mittwoch, 19. Dezember, erwartet.

© SZ vom 01.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: