Dießen:Anbau trotz Denkmalschutz

Vier Jahre lang haben Bauwerber, Landesamt für Denkmalpflege und Bauausschuss des Dießener Gemeinderats um eine Erweiterung des markanten Landhauses am Gassenacker im Weiler Lachen gerungen. Nun wurde ein Kompromiss gefunden: Der denkmalgeschützte Bau darf um einen 51 Quadratmeter großen Anbau im Westen ergänzt werden. Mit der "nicht vollständig befriedigenden Lösung" will das Denkmalamt dem "eher unglücklichen Verlauf der Unterschutzstellung" Rechnung tragen. 2013 wollte der Bauwerber das zuvor 55 Jahre lang als Ferienwohnsitz genutzte, ererbte Haus abreißen lassen, um auf dem 8000 Quadratmeter großen Grundstück einen Neubau zu errichten. Doch nach Ortsbesichtigung regte der Bauausschuss stattdessen an, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen. Die Behörde folgte dem Vorschlag und nahm das Gebäude als "Landhaus, zweigeschossiger holzverschalter Flachdachbau in Formen der Neuen Sachlichkeit, 1929/30" in die Denkmalliste auf. Der Bauwerber aber hätte das nur 99 Quadratmeter Wohnfläche bietende Haus gerne als Hauptwohnsitz für seine Töchter genutzt. Um eine zweite Wohneinheit unterzubringen, werde der geplante Anbau aus Rücksicht auf das Baudenkmal "in zurückhaltender Gestaltung und eigenständiger Materialität ausgeführt", meinte das Denkmalamt. Der Dießener Bauausschuss schloss sich dieser Auffassung bei zwei Gegenstimmen an.

© SZ vom 25.07.2017 / arm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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