Bernried:Klinikareal unter Denkmalschutz

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Bürgermeister ist verägert, weil die Gemeinde nur zufällig von dem neuen Status erfahren hat.

Von Sylvia Böhm-Haimerl, Bernried

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Klinik Höhenried wird schwieriger als erwartet. Der Grund ist, dass der Denkmalschutz nachqualifiziert wurde. Nun stehe neben dem Schutz von Schloss und Schlosspark auch das gesamte Klinikareal unter Denkmalschutz, informierte Bürgermeister Josef Steigenberger (parteifrei) den Bernrieder Gemeinderat in der jüngsten Sitzung. Besonders verärgert zeigte er sich darüber, dass die Gemeinde nicht informiert worden war. Von der Änderung hat die Gemeinde laut Steigenberger zufällig erfahren, als im Zuge des Bebauungsplanverfahrens der Denkmalschutzatlas im Internet überprüft worden war, so der Rathauschef. Darin heiße es, das Benehmen sei hergestellt worden. Nun frage er sich, wer diese Zustimmung gegeben habe.

Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen zur Erweiterung der Klinik. Dennoch ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Die Gebäude sind sanierungsbedürftig und der Brandschutz muss ausgebaut werden. Zudem sollen bestehende Gebäude eventuell umgenutzt beziehungsweise abgerissen werden. So soll etwa anstelle des Atriums ein Neubau entstehen. Zwar soll für das Gelände ein Straßenraumgestaltungskonzept erstellt werden, doch davon ist der rund 90 Hektar große Schlosspark nicht betroffen. Der Umgriff, der aus dem Landschaftsschutz herausgenommen werden soll, ist nach einer Begehung mit der Naturschutzbehörde stark begrenzt worden auf das Klinikareal. Dass die Klinikbauten nun unter Denkmalschutz gestellt wurden, ist für die Gemeinde nicht nachvollziehbar. "Das ist ein Wirtschaftsbetrieb, der muss sich entwickeln können", sagte Steigenberger. Die Gebäude gehörten qualitativ nicht zum Schlosspark. Nach Angaben des Rathauschefs sind die Konsequenzen für das Bebauungsplanverfahren derzeit nicht absehbar. Fakt sei, dass nun auch die Denkmalschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange eingebunden werden müsse und Einwände vorbringen könne. Dadurch könnte das Verfahren verkompliziert und in die Länge gezogen werden. Das Gremium befürwortete den Bebauungsplanentwurf am Ende einstimmig.

© SZ vom 17.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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