Anordnungen der Bürgermeisterin:Nicht ganz so dringlich

Starnberger Stadtrat korrigiert Beschluss über Eilentscheidungen von Eva John

Der Rechtsaufsicht am Landratsamt bleibt die weitere Prüfung eines Beschlusses des Starnberger Stadtrats erspart. Demnach sollten sogenannte dringliche Anordnungen von Bürgermeisterin Eva John sowie "unaufschiebbare Geschäfte" wie reguläre Beschlüsse mit Aktenzeichen zu behandeln sein. Bislang teilte die Bürgermeisterin solche Entscheidungen in Eigenregie unter dem Tagesordnungspunkt "Bekanntgaben, Sonstiges" mit. Aus der Änderung leitete die Stadtverwaltung das Recht für den Stadtrat ab, diese Entscheidungen der Bürgermeisterin im Nachhinein genehmigen zu können. John hielt den Beschluss für rechtswidrig und kündigte eine Beanstandung an.

Vize-Bürgermeister Klaus Rieskamp (Parteifreie) betonte, dass es in der zwölfjährigen Amtszeit von Bürgermeister Ferdinand Pfaffinger keine einzige dringliche Anordnung gegeben habe, "mit der der Stadtrat ausgehebelt wurde". Rieskamp verlangte eine Liste sämtlicher Dringlichkeitsentscheidungen, die John seit 2015 getroffen hat. Die Bürgermeisterin sicherte diese Auflistung für November zu, verwahrte sich aber gegen die "böse Unterstellung", den Stadtrat aushebeln zu wollen. Otto Gaßner (UWG) befürwortete, dass die Angelegenheit der Rechtsaufsicht vorgelegt werde, zumal dann auch grundsätzlich Fragen beantwortet würden, ob die jeweilige Angelegenheit "tatsächlich dringlich war".

Weil der aktuelle Vorschlag der Verwaltung zu dringlichen Anordnungen - abgesehen von der nachträglichen Genehmigung durch den Stadtrat - laut Stefan Frey (CSU) im Grundsatz keine tief greifenden Unterschiede zum Anliegen des Stadtrats aufwies, hob das Gremium den Beschluss vom 1. Oktober mit 20:6 Stimmen auf. Die Bürgermeisterin darf also auch künftig ihre Entscheidungen wie bisher mitteilen. Allerdings werden die Sachverhalte künftig dokumentiert und als Tagesordnungspunkt mit Aktenzeichen geführt.

© SZ vom 05.11.2018 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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