Der Rechtsstreit um die Fledermaus-Köttel auf einer Andechser Terrasse geht in die nächste Runde. Denn die Mieter haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Starnberg, das die Klage als unbegründet abgewiesen hat, Berufung eingelegt. Sie ziehen nun in dem Zivilprozess vor das Landgericht München II. Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts.
Das betroffene Elternpaar beschwert sich darüber, dass zwischen April und Oktober täglich bis zu 50 Köttel der unerwünschten tierischen Nachbarn von einem Dachvorsprung auf die Terrasse fallen und sie verschmutzen würden. Beide Kinder seien durch den Kot und den Urin der Fledermäuse gesundheitlich gefährdet. Die Kläger fordern bauliche Maßnahmen, die diese Verschmutzung künftig verhindern. Zudem verlangten sie vor dem Amtsgericht eine Mietminderung von jeweils zehn Prozent für die Monate Juni bis Oktober - und das für die vergangenen zwei Jahre.
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Doch die zuständige Richterin bewertete den Fall anders. Sie begründete ihr Urteil unter anderem damit, dass sich das Haus in ländlich-dörflicher Umgebung befinde und dort akustische Einwirkungen - oder eben welche durch Exkremente von Fledermäusen - "grundsätzlich für jeden Mieter entschädigungslos hinzunehmen" seien. Überdies habe eine Sachverständige festgestellt, dass keine große Fledermauspopulation im Dach über der Terrasse gewohnt habe.