Amtsgericht Starnberg:Familienstreit mit Pfefferspray und Schlagstock

Lesezeit: 2 min

Weil er den Partner der Mutter seiner Ex-Freundin angegriffen hat, wird ein 27-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Gauting

Mit einem Familienstreit, der in einem Gautinger Haus vor gut zwei Jahren eskaliert war, musste sich jetzt das Amtsgericht Starnberg befassen. Auf der Anklagebank saßen eine 24-jährige Frau und ihr ehemaliger, 27 Jahre alter Partner. Die Staatsanwältin warf der Empfangssekretärin vor, damals den Lebensgefährten ihrer Mutter mit beiden Händen an den Hals gefasst und mit Fäusten auf seinen Oberkörper eingetrommelt zu haben. Zudem soll die Angeklagte unter Alkoholeinfluss den Mann obszön beleidigt und ihm gedroht haben, ihn umzubringen.

Der Ex-Freund der jungen Frau habe laut Anklage dem Gautinger mit erhobenem Schlagstock in der Hand ebenso mit dem Tod gedroht - und dem Kaufmann Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.

Der Verkaufsleiter gab die Tat zu und bereute sein Verhalten. Der zuvor unbescholtene Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung in einem minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert und betont, dass der Angeklagte sich mit "gewisser krimineller Energie" mit einem Schlagstock ausgerüstet und mit dem Pfefferspray die Augen und Atemwege des 55-jährigen Opfers gereizt habe, dem durch die Attacke auch übel geworden sei. Der Angeklagte hatte ihm deswegen 800 Euro über den Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt.

Im Prozess entschuldigte sich der 27-jährige Münchner nochmals bei dem Kaufmann und beteuerte, "kein aggressiver Mensch zu sein". Er habe damals nach dem Anruf seiner Freundin gedacht, dass er ihr bei dem Streit in dem Haus helfe müsse. Denn er habe irrtümlich angenommen, dass der Mann die Mutter seiner Partnerin angegriffen habe. Zudem sei er durch eine Knieoperation gehandicapt gewesen und habe den Schlagstock und Spray als Selbstschutz auf der Fahrt zu dem Gautinger Anwesen mitgenommen. Sein Verteidiger erklärte, dass der Angeklagte weder ein Gewalttäter sei noch "Lust auf Krawall" verspürt habe. Überdies sei das Pfefferspray ein "defensives Instrumentarium" und der Schlagstock nicht eingesetzt worden, sagte der Anwalt.

Die mitangeklagte Frau, die seinerzeit 1,3 Promille im Blut hatte, konnte sich an das Tatgeschehen kaum noch erinnern. Die 24-Jährige wusste nur noch, dass sie den Partner ihrer Mutter geschubst habe und es zu einem Gerangel gekommen sei. "Sie ging wie eine Furie auf mich los", erinnerte sich der Gautinger, der aber nur noch von versuchten Angriffen sprach. Das Verfahren gegen die Sekretärin wurde daher gegen eine Auflage von 1500 Euro eingestellt. Auch gegenüber deren Ex-Freund zeigte sich die Richterin gnädig, weil sie bei ihm von einem "einmaligen Fehlverhalten" ausgehe.

© SZ vom 21.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken
OK