Amtsgericht Starnberg:Ausraster an der Ampel

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48-Jähriger muss nach Streit mit einem anderen Autofahrer 600 Euro zahlen

Von Christian Deussing, Starnberg

Sein rüpelhaftes Benehmen im Verkehr vor einem Jahr mitten in Starnberg war mit einem Strafbefehl von 2400 Euro und zwei Monaten Fahrverbot geahndet worden. Der Autofahrer soll vormittags bei wenig Verkehr zwischen dem Tutzinger-Hof-Platz und der B-2-Kreuzung an der Leutstettener Straße einen anderen Fahrer mehrfach ausgebremst und genötigt haben. Laut Strafbefehl sei er dann an der roten Ampel ausgestiegen, habe mit dem Ellenbogen gegen das fremde Fahrerfenster geschlagen, eine Delle in die Autotür getreten und einen Schaden von mehr als 4000 Euro verursacht.

Sein Verhalten tue ihm leid, die Geschichte sei aber "ein bisschen anders verlaufen", behauptete der Starnberger im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht, nachdem er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Der 48-jährige Angeklagte gab zwar zu, den anderen Mann angebrüllt zu haben, weil der zu dicht aufgefahren sei. Doch der Kaufmann bestritt, den Pkw-Fahrer genötigt und seinen Wagen beschädigt zu haben. Zudem habe er nur ans Autofenster geklopft, beteuerte der Familienvater.

Allerdings schilderte der 72-jährige Kontrahent den Vorfall in ganz anderen Tönen. Der Autofahrer sei aus seinem Wagen gesprungen, "unglaublich aggressiv und unberechenbar gewesen" und er habe versucht, die Tür aufzureißen, berichtete der Zeuge, der nach eigenen Angaben 20 Meter hinter dem Starnberger vor der roten Ampel gewartet habe. Zudem sei ihm bei dieser "Selbstjustiz" noch der Außenspiegel weggerissen worden. Zuvor habe der Mann auf etwa 350 Metern die Fahrspur ständig gewechselt und ihn grundlos "dreimal geschnitten", sagte der Geschäftsführer. Er habe vor dem kräftigen Mann Angst gehabt und sich dessen Ausraster nicht erklären können.

Richterin Christine Conrad vermutete, dass der angeklagte Autofahrer offenbar dazu neige, sich als "Verkehrserzieher aufzuspielen und andere Leute zur Rede stellen zu wollen". Das sei aber schlichtweg nicht seine Aufgabe, zumal es auch gefährlich sei, vor einer Ampel aus dem Auto zu steigen, tadelte die Richterin den Kaufmann. Nachdem es für seinen Mandanten in der Verhandlung nicht optimal lief, versuchte der Verteidiger, zumindest einen rechtlichen Kompromiss zu erreichen - woraufhin sich die Parteien auf eine geringe Geldstrafe von 600 Euro verständigten. Das Gericht begründete dies auch damit, dass dem selbständigen Kaufmann wegen der Corona-Krise die Einnahmen weggebrochen seien. Allerdings muss der Autofahrer auch weiterhin für zwei Monate auf seinen Führerschein verzichten.

© SZ vom 20.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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