Amtsgericht:Bewährungsstrafe wegen Cannabis

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Ein Mann aus Wörthsee nennt chronische Schmerzen als Motiv für den Anbau von Hanfpflanzen

Von Christian Deussing, Starnberg

Auf professionelle Weise hat ein Diplom-Ingenieur aus Wörthsee eine Cannabis-Aufzuchtanlage in seiner Wohnung betrieben. Der Angeklagte wollte nach eigenen Angaben mit Joints seine chronischen Bandscheibenschmerzen nach "nicht erfolgreichen Operationen" bekämpfen. Die Sache flog jedoch im Dezember 2016 auf, als der Mann im Urlaub war. Die Fahnder hatten in der Wohnung des Mannes 20 Hanfpflanzen in einem beleuchten und belüfteten Schrank entdeckt, wobei acht der illegalen Gewächse prächtig aufgegangen waren. Der 41-Jährige gestand am Donnerstag vor dem Schöffengericht Starnberg den illegalen Cannabis-Anbau. Der bisher unbescholtene Mann wurde wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt und muss 2000 Euro an die Lebenshilfe Starnberg zahlen. Zudem soll er sich noch mehreren Drogentests unterziehen. Die Amtsrichterin folgte weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwältin.

Auf einer Party hatte der Ingenieur laut seinem Anwalt einen Joint geraucht und dabei eine "Schmerzlinderung" gespürt. Bei der Feier habe sein Mandant von einer unbekannten Person 31,8 Gramm Marihuana zum eigenen Konsum erworben. Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte später bei einem Online-Shop in den Niederlanden insgesamt 20 Cannabis-Samen für 241 Euro bestellt hatte. Auch diese Lieferungen räumte der 41-Jährige im Prozess ein. Es sei eine "sehr professionelle Leistung" gewesen, so eine Plantage anzubauen, berichtete ein Polizist. Gefunden wurden knapp 300 Gramm grünlich getrocknete Blätter; es fanden sich aber keine Hinweise darauf, dass der Mann den Hanf verkaufen wollte.

Der Angeklagte sagte, dass er die Aufzucht als "technische Herausforderung" gesehen habe und betonte: "Ich war erschrocken, wie hoch die Pflanzen gewachsen sind." Der Techniker zog aus der Anzeige seine Lehren und konsumiert offenkundig keinen berauschenden Hanf mehr, was auch Haar- und Urinproben belegen. Auf die Frage der Richterin, warum er sich wegen der Rückenschmerzen nicht medizinisch Cannabis verordnen ließ, erklärte der Angeklagte, dass es hierfür "hohe Hürden und zu wenige Ärzte in Süddeutschland" gebe.

© SZ vom 25.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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