Handball:Klage gescheitert

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt in letzter Instanz den Abzug von 13 Punkten gegen den TuS Fürstenfeldbruck, der einen nicht berechtigten Spieler einsetzte. Damit findet auch die erste Runde des DHB-Pokals ohne den TuS statt.

Von Ralf Tögel, Fürstenfeldbruck

Handball-Drittligist TuS Fürstenfeldbruck ist mit seiner Zivilklage gegen den Abzug von 13 Punkten in der vergangenen Saison letztinstanzlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gescheitert. Als klar war, dass das OLG dem Urteil des Landgerichts Dortmund folgen wird, zog der Verein auch den Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Zulassung im DHB-Pokal zurück. Damit bleibt es beim Abzug der 13 Punkte, weil der TuS einen nicht berechtigten Spieler eingesetzt hatte. Ein juristischer Erfolg der Fürstenfeldbrucker hätte erhebliche Unruhe gebracht, denn dann wäre der TuS, der die Saison auf Platz 13 beendet hat, nachträglich als Fünfter im DHB-Pokal startberechtigt gewesen. So bleibt dem Verband ein Termin-Chaos erspart. Alle Spiele der ersten Runde sind längst ausgelost.

TuS-Trainer Martin Wild hat indes andere Probleme, er muss die Weggänge von Tizian Maier, Marcus Hoffmann und Christian Haller kompensieren. "Damit fehlt mir mein kreativer Kopf, der Spezialist für Tempogegenstöße und Siebenmeter, sowie mein bissigster Abwehrspieler." Immerhin wird Kreisläufer Tobias Prestele eine Saison anhängen, in Ole Schwagerus, der aus der A-Jugend kommt, wird sein Nachfolger aufgebaut. Felix Kerst, der im November von A-Jugend-Bundesligist Melsungen kam, soll an die Mitte-Position herangeführt werden, was auch für Matthias Hild (vom Bezirksligisten Marktoberdorf) auf Halbrechts gilt. Vor allem die Rechtsaußen-Position bereitet Wild Kopfschmerzen. Der TuS denkt mangels Alternativen aus der Region sogar über die Verpflichtung eines Ausländers nach.

© SZ vom 06.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: