Siedlung Ludwigsfeld:Würdiges Gedenken

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In der Siedlung Ludwigsfeld soll an die Opfer des NS-Regimes erinnert werden

Von Simon Schramm, Siedlung Ludwigsfeld

In der Siedlung Ludwigsfeld soll eine originäre Erinnerungsstätte entstehen. Die Stadt und die KZ-Gedenkstätte Dachau wollen dazu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, bei der Experten untersuchen, wie ein Gedenkort in der Siedlung aussehen könnte. Stadt und Gedenkstätte erhoffen sich von der Ausschreibung eine "Impulsfunktion", wie Gabriele Hammermann, Leiterin der Gedenkstätte, erklärt. "Die Bewerbungen werden Wege aufzeigen, wie ein Erinnerungsort in der Siedlung funktionieren kann." Bevor die Siedlung in den Fünfzigerjahren entstanden ist, befand sich dort von 1943 bis 1945 das Außenlager Allach des Konzentrationslagers Dachau. Bisher erinnern nur zwei Gedenktafeln an den historischen Hintergrund der Siedlung, die an der letzten noch stehenden Baracke des ehemaligen Außenlagers angebracht sind.

Gabriele Hammermann sagt, dass das internationale Lagerkomitee Dachau, eine Vereinigung ehemaliger Häftlinge, diesen Zustand nicht als würdig empfindet. Hammermann erläuterte die Planung bei einem Ortstermin am Dienstag in der Siedlung, zu dem der Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer (CSU) aus Interesse an einem Verdacht des Stadtteilhistorikers Klaus Mai (SPD) geladen hatte: Mai vermutet, dass sich auf einem Areal in der Siedlung bisher unentdeckte Gräber von Opfern des NS-Regimes befinden. Im südlichen Teil des Geländes finden darum bereits archäologische Untersuchungen statt. Das NS-Dokuzentrum rechnet mit dem Abschluss der Untersuchungen im Oktober und will dann Ergebnisse mitteilen; ein runder Tisch mit allen Beteiligten habe das beschlossen. Der beim Termin anwesende Wissenschaftler Ulrich Fritz von der Stiftung Bayerischer Gedenkstätten, die am runden Tisch teilnimmt, erklärte, erst nach Abschluss könne seriös gesagt werden: "Das ist der Befund." Danach wolle man über das weitere Vorgehen entscheiden. Der nördliche Abschnitt des betroffenen Geländes ist immer noch mit ungenehmigten Nutzern besetzt. Die Lokalbaukommission (LBK) hatte die Nutzung untersagt und einen Sofortvollzug zur Räumung ausgesprochen, wogegen der Hauptmieter beim Verwaltungsgericht geklagt hatte. Den Eilantrag gegen die Nutzungsuntersagung und den Sofortvollzug hat das Verwaltungsgericht abgelehnt; wie die LBK mitteilt, sei der Beschluss aber noch nicht rechtskräftig. Es sei damit zu rechnen, dass der Hauptmieter den Beschluss vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überprüfen lassen werde. Bevor der Beschluss Bestand habe, würden keine Maßnahmen ergriffen.

© SZ vom 15.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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