Sicherheitspersonal auf der Wiesn:Stadt erlässt schärfere Regeln für Ordner

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Wiesnbesucher vor verschlossenen Türen: Die Stadt plant ein Bußgeld gegen Ordner, die an den Eingängen überfüllter Zelte abkassieren. (Foto: Tobias Hase/dpa)
  • Für die Wiesn-Ordner sollen strengere Regeln gelten. Beispielsweise soll die Ausweispflicht ausgeweitet werden.
  • Zudem soll ein Bußgeld fällig werden, wenn gegen Geld Besucher in überfüllte Festzelte gelassen werden.
  • Es sollen nur Ordner eingesetzt werden, die das KVR für zuverlässig hält.

Von Jakob Wetzel

Die Stadt München will ihre Regeln für Wiesn-Ordner verschärfen: Einer Vorlage zufolge, die an diesem Dienstag im Kreisverwaltungsausschuss beraten wird, soll unter anderem die 2014 eingeführte Ausweispflicht ausgeweitet werden. Wer gegen Geld Besucher in bereits überfüllte Festzelte einlässt, soll künftig ein Bußgeld zahlen. Darüber hinaus will die Stadt Kinderwagen aus Sicherheitsgründen an bestimmten Tagen nicht mehr nur vom normalen Oktoberfest, sondern auch von der Oidn Wiesn verbannen.

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Mit den strengeren Regeln für Ordner will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) sicherstellen, dass lediglich Ordner eingesetzt werden, die es selbst für zuverlässig befunden hat. Das war zuletzt nicht immer so: 2013 hatten KVR, Zoll und Polizei festgestellt, dass Bewachungsfirmen zum Teil Ordner einsetzten, die das KVR abgelehnt oder gar nicht erst überprüft hatte. Die Polizei fand Indizien dafür, dass notwendige Schulungen unterblieben und Sicherheitsüberprüfungen "regelmäßig" umgangen wurden.

Auch Ordner in Kleinzelten sollen zentral überprüft werden

Im Juli 2014 führte der Stadtrat deshalb eine obligatorische Zuverlässigkeitsprüfung durch das KVR und eine Ausweispflicht ein, die aber bislang nur für die Ordner in den Großzelten galt. Nun sollen auch Ordner in Kleinzelten sowie an Schaustellerbuden zentral überprüft werden.

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Die Ausweise will das KVR künftig selbst herstellen. Sie sollen einheitlich aussehen und fälschungssicher sein. Auf der Vorderseite soll ein Foto des Ordners zu sehen sein, der Name der Bewachungsfirma sowie die Ordnernummer. Ein Hologramm soll die Echtheit garantieren. Aus Datenschutzgründen soll der Name des Ordners auf der Rückseite stehen. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, soll es außerdem ein Online-Portal geben, über das Bewachungsfirmen ihr Personal registrieren können. Für die technische Umsetzung rechnet die Stadt mit Kosten von rund 37 000 Euro.

Strafe für Einlass in überfüllte Zelte gegen Geld

Zwei weitere Änderungen sollen die Sicherheit auf der Wiesn verbessern: Zum einen soll strenger geahndet werden, wenn Ordner gegen Geld Personen in wegen Überfüllung geschlossene Zelte einlassen. Künftig wird demnach ein Bußgeld fällig, das nicht nur die Ordner, sondern auch ihre Helfer bezahlen müssen, die etwa wartende Besucher ansprechen.

Und schließlich soll es auch auf der Oidn Wiesn ein Verbot für Kinderwagen geben: Bislang waren diese nur auf dem normalen Oktoberfest immer samstags sowie täglich von 18 Uhr an tabu. Künftig soll das Verbot auch am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sowie auf dem Gelände der Oidn Wiesn gelten. Dort herrsche ein vergleichbarer Andrang wie auf der normalen Wiesn; außerdem würde die bisherige Regelung Kinder-Fahrgeschäfte auf der normalen Wiesn benachteiligen. Zumindest dort wird diese Änderung in diesem Jahr noch nicht spürbar sein: Der Tag der Deutschen Einheit fällt auf einen Samstag.

© SZ vom 18.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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