Schwabing:Ringen um bezahlbaren Wohnraum

Lesezeit: 1 min

Bezirksausschuss fordert, für ein Grundstück am Theo-Prosel-Weg einen sektoralen Bebauungsplan aufzustellen

Von ellen draxel, Schwabing

Angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum im Viertel und einer erst Ende Juli vom Stadtrat verabschiedeten Novelle der Sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) fordert der Bezirksausschuss Schwabing-West, für das Grundstück Theo-Prosel-Weg 14 einen sektoralen Bebauungsplan zu erstellen, der auch Mietwohnungen vorsieht. Zwar existiert für das Gebiet rund um dieses Grundstück bereits ein Bebauungsplan. Doch weil auf Basis dieser derzeit gültigen Vorgaben ein Bauantrag eingereicht wurde, der statt des Baus vieler Mietwohnungen den Neubau von fünf Reihenhäusern und eines Parklifts mit fünf Stellplätzen vorsieht - "für wenige Besserverdienende", wie Grünen-Politikerin Marina Burwitz kritisierte - wollen die Lokalpolitiker die Grundlagen geändert wissen.

"Das gesamte Viertel um den Theo-Prosel-Weg und die Käthe-Kobus-Straße steht unter einem hohen Bebauungsdruck", heißt es in dem von den Grünen initiierten Antrag, den Sozialdemokraten und Linke in der jüngsten BA-Sitzung unterstützten. Daher solle man "hier alle Möglichkeiten ausschöpfen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen". Die CSU plädiert zwar auch für mehr bezahlbaren Wohnraum, will mit dem Theo-Prosel-Weg 14 aber "kein Exempel statuieren". Der Bauantrag sei schließlich rechtskonform gestellt worden, so der Vorsitzende des Unterausschusses Bauen und Wohnen, Markus Meiler (CSU). "Viel wichtiger" sei es doch, "die Flächen im Stadtbezirk hinsichtlich einer sinnvollen Aufstellung sektoraler Bebauungspläne mal generell unter die Lupe zu nehmen". Um auf diese Weise der Wohnungsnot langfristig entgegenzuwirken. Das eine, konterten Grüne, SPD und Linke, schließe das andere ja nicht aus. Die Möglichkeit, sektorale Bebauungspläne für den Wohnungsbau aufzustellen, gibt es erst seit Ende Juni. Damals trat das neue Baulandmobilisierungsgesetz ins Kraft.

Ein sektoraler Bebauungsplan kann beispielsweise Flächen festsetzen, auf denen lediglich Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen bauliche Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllt sind. Oder bei denen sich ein Vorhabenträger verpflichtet, die Miet- und Belegungsbindung einzuhalten.

© SZ vom 27.09.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: