Reinheitsgebot:Da ist er spät dran, der Franke

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"Es wird immer ärcher" vom 2. Februar:

Gerste, Hopfen und Wasser

Olaf Przybilla weist darauf hin, dass es in Bayern bereits "allerlei örtlich begrenzte Vorschriften" vor Inkrafttreten des Bayerischen Reinheitsgebots gab. Brauordnungen waren im Mittelalter sozusagen gang und gäbe, um die Versorgung der Bevölkerung mit gutem, "pfennigvergeltlichen" Bier zu gewährleisten. Der Autor lässt leider einen ganz wichtigen Zeugen für die Vorreiterrolle Münchens im Hinblick auf derartige Verbraucherschutzvorschriften unerwähnt: Es war Herzog Albrecht IV. "der Weise", der bereits im Jahr 1487 eine Vorschrift für die Münchner Brauer erließ. Dieses älteste datiert überlieferte Reinheitsgebot für Bier in München besagt, Bier soll " . . . auch aus nichts anderen, denn hopfen gersten und wasser gesotten werden und nicht vorher ausgeschenkt werden, bevor es geschaut und gesetzt ist". Alle Münchner Brauer mussten auf dieses Gebot einen Eid schwören, bevor sie zu brauen begannen.

Im Jahr 1493 erließ dann Herzog Georg "der Reiche" vom Teilherzogtum Bayern-Landshut eine erste landesweit gültige Biersatzordnung für Niederbayern, in der neben anderen, das Brauwesen betreffenden Regelungen bereits ebenfalls eine Verbraucherschutzvorschrift inkludiert war: "Die Bierbrauer (...) sollen auch nichts zum Bierbrauen gebrauchen, als alleine Malz, Hopfen und Wasser (...) und (...) nichts anderes in das Bier tun bei Vermeidung von Strafe an Leib und Gut." Diese Formulierung fand schließlich knapp 30 Jahre später Eingang in das Bayerische Reinheitsgebot. Es wurde nach der Wiedervereinigung der Teilherzogtümer auf dem Bayerischen Landtag in Ingolstadt am 23. April 1516 im Rahmen einer neuen Landesordnung durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen: "Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen." Astrid Assél, München

Nicht feiern, aber meckern

Wenn es denn so ist, was ich ja nicht bezweifle, dass in Franken bereits 1489 ein Reinheitsgebot verfügt wurde, frage ich mich, warum hat Herr Hoderlein denn nicht 1989 schon die 500 Jahre Reinheitsgebot gefeiert? Da kommt er vor zehn Monaten erstmals darauf, hier etwas zu den 500 Jahren Reinheitsgebot in Bayern anzumerken. "Arch" - schlimm ist's um die Franken mit ihren Minderwertigkeitskomplexen bestellt. Eckhard Schmidt, München

© SZ vom 15.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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