Ramersdorf:Putzfrau stiehlt bei der Arbeit

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In Ramersdorf stahl eine 29-Jährige Putzfrau ihrer Arbeitgeberin Schmuck und Bargeld. (Foto: imago/Westend61)
  • In Ramersdorf stahl eine 29-Jährige Putzfrau ihrer Arbeitgeberin Schmuckstücke im Wert von insgesamt 6700 Euro.
  • Die Beute verhökerte sie im Geschäft weiter. Als die 29-Jährige zusätzlich noch Bargeld stahl, flog sie auf.
  • Vor Gericht erklärte die Angeklagte die Schmuckstücke zurückkaufen zu wollen.

Aus dem Gericht von Andreas Salch

Wird das Vertrauen, das man entgegenbringt enttäuscht, ist das nicht schön. Im Fall einer diebischen Putzfrau wertete dies das Amtsgericht München jetzt sogar strafverschärfend und verurteilte eine 29-Jährige aus Berg am Laim zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro). Im Herbst vergangenen Jahres hatte die Angeklagte bei einer Familie in Ramersdorf begonnen zu arbeiten. Schon nach kurzer Zeit stahl sie bei drei verschiedenen Gelegenheiten aus unverschlossenen Schmuckschatullen drei Goldketten, zwei Armbänder, drei Paar Ohrringe und eine Brosche. Der Wert der Beute betrug insgesamt rund 6700 Euro. Allerdings hatten die Preziosen, darunter auch solche von Cartier, für die Arbeitgeberin der 29-Jährigen vor allem einen ideellen Wert. Beim überwiegenden Teil der Schmuckstücke handelte es sich nämlich um Erbstücke der verstorbenen Mutter der Geschädigten. Ihre Beute verhökerte die Putzfrau in einem Geschäft und erhielt dafür 1200 Euro. Mitte Dezember 2018 stahl sie bei einer weiteren Gelegenheit noch hundert Euro aus der Geldbörse ihrer Arbeitgeberin - doch dabei flog sie auf.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht versicherte die Arbeitgeberin, sie könne sich genau daran erinnern, dass sich 200 Euro in ihrem Portemonnaie befanden. Am späten Nachmittag des 13. Dezembers habe sie den Verlust bemerkt. Da ihre Putzfrau kurz zuvor im Haus gewesen sei, habe sie diese sofort angerufen. Die 29-Jährige habe den Vorwurf aber bestritten. Eine Woche später jedoch bekannte sie sich auf einmal dazu und wollte das Geld sogar zurückzahlen. Zu diesem Zeitpunkt ermittelte aber bereits die Polizei. In der Verhandlung legte die Putzfrau ein Geständnis ab und räumte auch den Schmuckdiebstahl ein. Sie habe den Schaden wiedergutmachen wollen, sagte sie bei ihrer Vernehmung. Den gestohlenen Schmuck habe sie sogar zurückkaufen wollen. Doch er sei schon verkauft gewesen, als sie sich danach erkundigt habe.

Zwar hielt die zuständige Richterin der Putzfrau zugute, dass sie sich zu den Diebstählen bekannte und sich für die Taten entschuldigte. Zu ihren Lasten indes wertete das Gericht, dass die 29-Jährige wegen Betrugs im Januar 2018 vom Amtsgericht einen Strafbefehl erhalten hatte und somit einschlägig vorbestraft ist. "Ganz erheblich" zuungunsten der Angeklagten, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, wiege allerdings der erhebliche materielle und vor allem immaterielle Schaden. Zudem wirke sich strafverschärfend aus, dass die "Angeklagte ihre eigenen Arbeitgeber in deren Wohnung bestahl und hierbei das Vertrauen der Geschädigten ausgenutzt hat". Außer der verhängten Geldstrafe muss die Putzfrau den Wert des Schmucks in voller Höhe zurückzahlen. Das Urteil des Amtsgerichts München ist rechtskräftig (Az.815 Ds 251 Js 114340/19).

© SZ vom 27.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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