Räumungsklage:Darf man einem 89-Jährigen wegen Eigenbedarfs kündigen?

Der beklagte 89-Jährige an seinem Platz im Gerichtssaal des Amtsgerichts. (Foto: dpa)

Seit 40 Jahren lebt der Rentner in der Wohnung, nun möchte der Vermieter mit seinem zwei Jahre alten Sohn einziehen. Der Prozess zeigt, wie schlimm die Lage mittlerweile auf dem Münchner Wohnungsmarkt ist.

Ein 89-jähriger Mann kämpft vor dem Amtsgericht München um den Verbleib in seiner Mietwohnung. Der Grund: eine Eigenbedarfskündigung für den 36-jährigen Sohn der Eigentümerin, der dort mit seinem zwei Jahre alten Sohn einziehen will. Der 89-Jährige ist seit der Kündigung vor gut einem Jahr auf Wohnungssuche - bislang vergeblich.

"Die meisten haben sich nicht gemeldet", sagte er am Montag vor Gericht in München, wo die Räumungsklage verhandelt wurde. Seit mehr als 40 Jahren wohnt er in den drei Zimmern, erst mit seiner Frau, seit ihrem Tod vor vier Jahren alleine.

Der Prozess zeigt die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt in München. Der 36-jährige Informatiker lebt beengt bei seinem Vater und empfängt dort regelmäßig seinen Sohn, der sonst bei der Mutter wohnt. Die Wohnung der Mutter des 36-Jährigen wiederum wäre ideal, doch den betagten Mieter würde ein Auszug schwer treffen: "Das wäre ganz schlimm", sagte der 89-Jährige.

Sein Anwalt Emil Kellner ist überzeugt, dass sein Mandant deshalb ein Härtefall ist und bleiben darf, auch weil er in der Nachbarschaft fest verwurzelt ist und viele Freunde hat. Der 89-Jährige hat nur einen Wunsch: "Dass ich noch hier wohnen bleiben darf, so viele Jahre sind es ja nicht mehr".

Eine Entscheidung, wie es weitergeht, will das Gericht am 5. April bekanntgeben.

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