Prozess:Zu wenig Infos über Ex-Frau: Mann will Detektiv nicht bezahlen

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Vereinbart war ein Erfolgshonorar von 3000 Euro. Die Sicherheitsfirma lässt sich das nicht gefallen - und zieht vor Gericht.

Von Christian Rost

Dass nach einer gescheiterten Ehe mitunter alle Register gezogen werden, um dem oder der Ex zu schaden, ist traurige Realität. In einem Fall, mit dem sich nun das Münchner Amtsgericht beschäftigte, hatte ein Mann einen Detektiv auf seine geschiedene Frau angesetzt. Der Privatermittler sollte herausfinden, ob und in welcher Höhe die Frau beim Finanzamt ein Einkommen angegeben hat. Mit diesen Informationen wollte der Mann seiner ehemaligen Ehefrau nachweisen, dass sie im Unterhaltsprozess gelogen hatte. Abgesehen von einer saftigen Rechnung brachte ihm die Ausforschung aber nichts ein.

Der Mann hatte im Dezember 2014 eine Firma für Objekt- und Personenschutz mit den Ermittlungen beauftragt. Vereinbart wurden 500 Euro Grundgebühr plus ein Erfolgshonorar in Höhe von 3000 Euro "bei Erlangung von Informationen". Als ein Detektiv der Firma dann nach nur zwei Tagen einen "Report" vorlegte, in dem lediglich stand, dass die Ex-Frau aktuell keiner Tätigkeit nachgehe, fühlte sich der Mann über den Tisch gezogen und weigerte sich, das Erfolgshonorar zu zahlen. Die Sicherheitsfirma klagte deshalb gegen ihn.

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Vor Gericht erklärte der Auftraggeber, er habe sich zunächst nach einer günstigeren Detektei umgesehen und keine gefunden. Als er von der Firma dann zugesichert bekommen habe, zwar nicht eine Kopie der Steuererklärung seiner Frau bekommen zu können, aber eine Auflistung der von ihr ans Finanzamt gemeldeten Einnahmen und Ausgaben, habe er den Ermittlungsauftrag erteilt - trotz des stattlichen Honorars. Jedenfalls habe der Geschäftsführer der Firma den Eindruck erweckt, dass er die gewünschten Informationen tatsächlich liefern könne.

Der Firmenchef bestritt, dass vereinbart worden sei, konkrete Steuerdaten der Ex-Frau auszukundschaften. Er verwies auf den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Darin, so sah es auch das Gericht, hat sich das Unternehmen nur verpflichtet, bestimmte Ermittlungen durchzuführen, jedoch nicht dazu, ein bestimmtes Ergebnis zu liefern. In dem Vertrag ist nicht vereinbart, dass illegal Unterlagen vom Finanzamt beschafft werden.

Das Gericht erkannte durchaus, dass die gelieferten Informationen des Detektivs "eher dürftig" waren. Das ändere letztlich aber nichts an der Wirksamkeit des Vertrags, den der Mann mit der Firma abgeschlossen hatte. Nun muss er das Erfolgshonorar von 3000 Euro doch noch bezahlen. Das Urteil (AZ: 262 C 7033/15) ist rechtskräftig.

© SZ vom 14.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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