Prozess:Zu viel Miete gezahlt, vor Gericht gewonnen

Wer einen Streit gegen seinen Vermieter um zu viel bezahlte Miete gewinnt, darf auch Vormieter darüber informieren, damit diese ebenfalls Rückzahlungen verlangen können. Mag dieses Verhalten aus Sicht des Immobilienbesitzers auch unfreundlich sein - rauswerfen darf er seinen Mieter deswegen nicht, hat nun rechtskräftig das Amtsgericht München entschieden (Az.: 452 C 2908/14).

Die Mieter einer Doppelhaushälfte in Obermenzing hatten sich mit dem Eigentümer um die Wohnfläche gestritten: Der Vermieter hatte laut Amtsgericht 1950 Euro monatlich für 185 Quadratmeter verlangt. Die Mieter wollten aber nur für 148,46 Quadratmeter bezahlen. Es kam zum Prozess. Das Gericht bestellte einen Sachverständigen, und der errechnete 158,46 Quadratmeter und eine daraus geschuldete Monatsmiete von 1670,25 Euro. Die siegreichen Mieter informierten daraufhin die Vormieter und gewährten ihnen Einsicht in die Prozessunterlagen samt Gutachten. Diese reichten daraufhin ebenfalls Klage gegen ihre frühere Vermieterin ein, die dann zur Rückzahlung von 15 000 Euro verurteilt wurde. Der Vermieter kündigte daraufhin seinen derzeitigen Mietern: Denn die Info an die Vormieter sei allein darauf gerichtet, der Hauseigentümerin zu schaden.

Das Amtsgericht hat die Räumungsklage jedoch abgewiesen: Die Weitergabe der Prozessunterlagen stelle keine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar.

© SZ vom 30.06.2015 / emj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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