Prozess:Streit um Hakenkreuz-Kunstwerk

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Das Werk "Der Adolf war's" von Wolfgang Flatz zeigt eine Käferhaube mit Hakenkreuz. (Foto: Arno Burgi/dpa, VG Bildkunst Bonn 2019)

Wolfgang Flatz muss keine Provision für seine verkaufte VW-Käfer-Haube bezahlen

Von Stephan Handel

Wolfgang Flatz, in München lebender österreichischer Künstler, muss einem Ausstellungs-Organisator nichts vom Verkauf eines seiner Werke abgeben - so hat das Landgericht geurteilt. Für die Ausstellung "Deutschland unter der Haube" zum 25. Jahrestag der deutschen Einheit hatte Flatz aus der Haube eines VW Käfer das Werk "Der Adolf war's" gestaltet und dieses später für 30 000 Euro verkauft. Aus dem Erlös verlangte Kurt W. Hamann, der die Ausstellung zusammengestellt hatte, eine Provision von 6000 Euro plus Umsatzsteuer, insgesamt also 7140 Euro.

Das Kunstwerk war, wie bei Flatz nicht anders zu erwarten, für einen Eklat verantwortlich. Noch nicht bei der ersten Station der Ausstellung in Hamburg, aber dann in Wolfsburg. Dort sollte die Schau im Haus der IG Metall gezeigt werden, aber die Verantwortlichen der Gewerkschaft konnten sich mit der Autohaube des Künstlers nicht anfreunden: Das Stück Blech hatte Flatz mit schwarz-rot-goldenen Streifen versehen sowie mit einem Hakenkreuz, so auf die Ursprünge des VW-Konzerns verweisend, der ja in Wolfsburg ansässig ist. Das Stück wurde aus der Ausstellung entfernt und einzeln im Wolfsburger Kunstmuseum gezeigt. Dort fand es dann seinen Käufer: Das Landesmuseum Braunschweig kaufte es an, direkt von Flatz, für besagte 30 000 Euro.

Das fand nun Kurt W. Hamann nicht lustig - er legte vor Gericht eine E-Mail vor, die er an alle Teilnehmer der Ausstellung geschickt hatte. Darin ging es zum einen darum, wie es mit der Ausstellung denn weitergehen solle, ob er sich um weitere Stationen bemühen solle, oder ob er eine Versteigerung organisieren solle. Für diesen Fall, so schrieb Hamann, würde er von etwaigen Auktionserlösen 30 Prozent für sich einbehalten, 20 Prozent, wenn der Künstler von einer Galerie vertreten wird.

Diesem Brief und den darin enthaltenen Vorstellungen Hamanns hatte Flatz nicht widersprochen - nun wollte der Kurator ihn als Provisions-Vereinbarung verstanden wissen. Bevor es zum Prozess kam, hatte Flatz zur Güte 20 Prozent angeboten, Hamann wollte mindestens 25 Prozent: Man kam nicht zusammen, schließlich trafen sich die Anwälte im Gerichtssaal.

Dort hatte Richter Andreas Wiedemann gesagt, dass der Fall "so kompliziert jetzt auch wieder nicht" sei. Diese Einschätzung schlägt sich im Urteil nieder. Nur fünf Seiten braucht der Richter, um seine Entscheidung darzulegen: Der Verkauf sei nicht im Rahmen der Ausstellung erfolgt, vielmehr sei das Werk ja explizit nicht mehr Teil davon gewesen. Und auf eine Tätigkeit als Makler könne sich Hamann auch nicht berufen - er hatte behauptet, ohne ihn hätte Flatz das Werk gar nicht angefertigt, er habe sich auch um die Einzelausstellung im Wolfsburger Kunstmuseum bemüht. "Bei wertender Betrachtung", schreibt der Richter, habe Hamann jedoch "nicht soviel geleistet, dass der Ankauf auch als sein Arbeitserfolg anzusehen wäre". Und der Makler werde schließlich "nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für den Arbeitserfolg belohnt". Das heißt: Wenn der Makler nichts dazu getan hat, dass der Verkauf zustande kam, dann bekommt er auch kein Honorar.

© SZ vom 02.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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