Die hohen Birkenstämme im Restaurant sollen an einen Ausflug in den Wald erinnern: Die Burger-Kette "Hans im Glück" will mit ihrem an die Natur erinnernden Ambiente für eine "energiespendende Atmosphäre" sorgen. Um dieses Markenzeichen des Frikadellenbraters ist nun Streit entbrannt.
Raumdesignerin Stefanie Rack fühlt sich um ihren Lohn gebracht. Für das erste Restaurant von "Hans im Glück" in Neuhausen hatte sie das Birken-Design samt Möblierung, Materialen und Farben konzipiert. Dafür verlangte sie 10 000 Euro.
Warum das Gericht die Klage abwies
Als die Kette weitere Lokale eröffnete, orientierte sie sich bei der Raumgestaltung an diesem Konzept - Rack erwartete für jeden neuen Laden nun ein extra Honorar, so sei es ausgemacht gewesen. Die Geschäftsleitung bestritt das. Also kam der Streit vor das Landgericht München I.
Die 37. Kammer hat die Klage am Mittwoch abgewiesen: Das erstmals in der Nymphenburgerstraße umgesetzte Raumkonzept sei zwar schutzfähig. Die Übernahme von Teilen dieses Werks in andere Filialen sieht das Gericht aber nicht als Verletzung des Urheberrechts an.
Die Designerin müsse hinnehmen, dass ihr Werk in freier Benutzung durch Andere hier lediglich als Anregung gedient habe - der "Abstand" dieser neu geschaffenen Werke zum Ursprung sei groß genug. Allein die Kombination heller Birkenstämme mit dunklen Möbeln sei nicht schutzfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.