Prozess:Sedlmayr-Mörder verklagt den Freistaat - und verliert

Lesezeit: 2 min

Der Schauspieler Walter Sedlmayr wurde 1990 ermordet. (Foto: imago stock&people)
  • Einer der beiden rechtskräftig als Mörder des beliebten Volksschauspielers Walter Sedlmayr verurteilten Täter hat den Freistaat auf Amtshaftung verklagt.
  • Es geht um einen Pilotenkoffer voller Schmuck und Münzen, der als mutmaßliche Hehlerware 1991 im Rahmen der Mordermittlungen sichergestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft ließ einen Teil davon versteigern.
  • Der Sedlmayr-Mörder reklamiert diese Wertgegenstände nun als sein Eigentum. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Man kann's ja mal probieren: Einer der beiden rechtskräftig als Mörder des beliebten Volksschauspielers Walter Sedlmayr verurteilten Täter hat den Freistaat auf Amtshaftung verklagt. Im Mittelpunkt des Streits steht ein Pilotenkoffer voller Schmuck und Münzen. Diese Preziosen waren als mutmaßliche Hehlerware 1991 im Rahmen der Mordermittlungen sichergestellt worden. Ein Teil davon konnte an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Den Rest ließ die Staatsanwaltschaft 2011 "verwerten", also versteigern. Die dabei eingenommenen rund 22 100 Euro sollten einen Teil der etwa 200 000 Euro Prozesskosten decken.

Walter Sedlmayr: 20. Todestag
:Der Versteck-Spieler

Er gehörte zu München wie die Frauenkirche und die Weißwürste: Walter Sedlmayr war ein Vorzeigebayer - und ein Mann mit Abgründen. Vor 20 Jahren wurde der Schauspieler ermordet. Sein Leben in Bildern.

Der Sedlmayr-Mörder, der längst wieder auf freiem Fuß ist, reklamiert diese Wertgegenstände nun als sein Eigentum. Das Landgericht München I hat seine Klage am Mittwoch aber abgewiesen.

Sedlmayr war "Hausschauspieler" von Regisseur Rainer Werner Fassbinder und wurde durch zahlreiche Fernsehserien, darunter "Münchner Geschichten" und "Polizeiinspektion 1", populär. Der brutale Tod 1990 durch Messerstiche und Hammerschläge machte öffentlich, dass der vermeintlich urbairisch-gemütliche "Hosenträgerpolizist" ein Doppelleben in der Schwulen- und Sado-Maso-Szene führte. Als Täter wurden von Polizei und Justiz sein damaliger "Ziehsohn" und dessen Halbbruder identifiziert und rechtskräftig verurteilt. Dieser Ziehsohn stand bei der Kripo zudem im Verdacht, als Hehler zu fungieren. Den schmuckgefüllten Pilotenkoffer hatte nach den Mordschlagzeilen einer seiner Bekannten der Polizei übergeben, bei dem das Gepäck aber lediglich zur Aufbewahrung untergestellt war.

Als der Kofferinhalt 2011 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft unter den Hammer kam, war der Anspruch der Staatskasse auf die Verfahrenskosten schon länger als zehn Jahre verjährt. Unter anderem daraus versucht der Mörder nun juristisch Honig zu saugen und begehrt im Wege einer Stufenklage Auskunft, Herausgabe noch vorhandener Gegenstände oder des Verwertungserlöses, sowie die Feststellung, dass der Freistaat zu Schadensersatz verpflichtet sei.

Die Amtshaftungskammer stellt in ihrem Urteil nun fest, dass von insgesamt 263 Wertgegenständen in dem Koffer zumindest 104 Teile eindeutig als Hehlerware identifiziert werden konnten, die aus diversen Einbrüchen stammten. Der klagende Mörder sagt in den Verfahren, dass die Wertsachen aus dem Erbe seiner Anfang der Achtzigerjahre verstorbenen Adoptivmutter stammten. Zeugen, die das Gericht dazu befragte, darunter die Ehefrau des Klägers, bestätigten zwar, dass diese Frau sehr vermögend gewesen sei und viel Schmuck hatte. Doch nach der Befragung meinte das Gericht: "Möglich, dass der Kläger von seiner Adoptivmutter Schmuck geerbt hat, die Kammer ist jedoch nicht davon überzeugt, dass sich dieser auch in dem Pilotenkoffer befand." Denn kein einziger Gegenstand daraus konnte konkret dem Erbe zugeordnet werden. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass hochwertiger Familienschmuck gemeinsam mit nachweislich aus Einbrüchen stammender Hehlerware aufbewahrt worden sein soll.

Zwar habe der Staat tatsächlich Pfändungs- und Verwertungsvorschriften verletzt - doch darauf könne sich nur der rechtmäßige Eigentümer berufen. Und das sei eben nicht der Kläger. Gegen das Urteil kann der Mann Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen.

© SZ vom 17.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Helmut Dietls Memoiren
:"A bissel was geht immer" stimmt tatsächlich

Helmut Dietl redet in seinen "Unvollendeten Erinnerungen" Klartext - und macht sich posthum selbst zu einer Helmut-Dietl-Figur.

Buchkritik von Tobias Kniebe

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: