Prozess:Schadenersatz nach Pferde-OP

Weil ihr angeblich wertvolles Sportpferd seit einer Operation dauerhaft unter den Folgen litt, erhält eine Reiterin aus Fürstenfeldbruck von der Pferdeklinik Aschheim 8000 Euro. Der Anwalt der Klinik und die Klägerin einigten sich vor dem Oberlandesgericht München auf die außergerichtliche Zahlung, nachdem das Landgericht die Klage in erster Instanz zunächst abgewiesen hatte. Dagegen hatte die Pferdebesitzerin Berufung eingelegt. Mit ihrer Klage hatte die Besitzerin des Dunkelfuchses einen Schadenersatz in Höhe von etwa 42 000 Euro erstreiten wollen. Das Oberlandesgericht stufte die Forderung jedoch als deutlich zu hoch ein. Den tatsächlichen Wertverlust des Pferdes und die Behandlungskosten hätte daher ein Sachverständiger ermitteln müssen. Darauf wollten sich allerdings beide Seiten nicht einlassen, nachdem der Rechtsstreit bereits drei Jahre zurückreicht. So bleibt sowohl ungeklärt, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, als auch, ob es sich bei der achtjährigen Stute "Shirly" wirklich um ein wertvolles Sportpferd aus gutem Dressurstall handelt. Die Klinik bestreitet beides. Das Pferd selbst ist im übrigen inzwischen infolge eines Unfalls gestorben.

© SZ vom 12.10.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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