Prozess:Niederlage für Apassionata-Gründer

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Gericht hebt einstweilige Verfügung auf: Die Pferdeshow wird nun wohl bald ohne Probleme starten können

Von Stephan Handel

Es ist wahrscheinlich eine gute Nachricht - zumindest für alle, die gerne Pferde in künstlichen Nebelschwaden anschauen: "Apassionata", Unternehmen zur Veranstaltung von Pferdeshows, kann seine Vorbereitungen für die Premiere im noch fertigzustellenden Freimanner Showpalast ohne Behinderungen fortsetzen. Das Landgericht lehnte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab und hob eine andere, bereits erlassene auf - mit ihnen wollte Peter Massine, der Apassionata-Gründer, dem jetzigen Unternehmen den Gebrauch des populären Namens für Werbezwecke verbieten.

Die einstweiligen Verfügungen hatte Massine im Juni beantragt - zum einen gegen die Apassionata World GmbH, sozusagen die Muttergesellschaft in einem nicht leicht zu überblickenden Firmengewirr, sowie gegen München Ticket, weil die in ihrem Internet-Portal zum Kartenverkauf ebenfalls den Namen verwendet hatten. Hintergrund ist ein Lizenz- und Gesellschafterstreit. Massine gehören an dem Unternehmen mittlerweile nur mehr weniger als zwei Prozent, den großen Rest besitzt der chinesische Investor Hongkun International. Die Umstände des Unternehmens-Verkaufs sind dubios - Massine jedenfalls ist ganz offensichtlich sauer und versucht, auf juristischem Weg jede Menge Knüppel sozusagen mitten in der Pferdebahn zu platzieren.

Was die Einstweilige Verfügung angeht, die im Juni gegen die Apassionata World ergangen war, so stellte Elisabeth Waitzinger, die Vorsitzende Richterin, gleich klar: "Wenn ich bestimmte Dinge gewusst hätte, hätte ich sie nicht erlassen." Massines Anwälte jedenfalls zeigten in der Verhandlung und vorher, dass sie mit harten Bandagen kämpfen wollten. So erklärte Norbert Knüppel - der gewillt schien, sich möglichst nahe an die Grenze zur Rüpelhaftigkeit heranzutasten -, eine an ihn gerichtete Stellungnahme der Gegenseite habe er nicht an das Gericht weitergeleitet, weil sie "nicht substantiiert" gewesen sei. Daraufhin durfte er sich von Waitzinger belehren lassen, dass die Kammer darüber gerne selber entscheiden würde.

Nicht einfacher wurde die Rechtslage dadurch, dass mehrere Verfahren anhängig sind - eines in Düsseldorf, ein anderes auf der Insel Malta, was wiederum bedeutet, dass zumindest zum Teil maltesisches Recht gelten würde. "Da fehlen mir die Kenntnisse", gab Waitzinger unumwunden zu. Dann ging es um drei Versionen eines Lizenzvertrags, wer wann welchen davon gültig oder nicht unterschrieben hatte und ähnliches rechtliches Geplänkel mehr.

Im zweiten Teil der Verhandlung, als es um München Ticket ging, erklärte die Richterin, sie habe vor vier Wochen dem Antrag auf Einstweilige Verfügung nicht stattgegeben, "weil ich schon vorgewarnt war" - dass die Angelegenheit also nicht so eindeutig war, wie der Antragsteller darlegte, und dass dessen Gegner gewichtige Argumente auf ihrer Seite haben. Die Rechtsanwälte lieferten sich dann noch ein Gefecht, wer denn einen Einwand mehr und eine Antwort darauf ins Protokoll diktieren durfte - das Gericht machte die Angelegenheit in seiner Entscheidung deutlich: die Einstweilige Verfügung gegen die Apassionata World GmbH wurde aufgehoben, die gegen München Ticket gar nicht erst erlassen. Sieg auf der ganzen Linie für Pferde im Nebel.

© SZ vom 26.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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