Prozess:Neue Dokumente, neue Zeugen, neuer Verdacht

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Der Angeklagte Philipp K. hält sich im Strafjustizzentrum einen weißen Ordner vors Gesicht. Inzwischen wurde der Prozess nach Stadelheim verlegt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der Prozess gegen den Waffenhändler, der dem Münchner Attentäter die Pistole verkauft haben soll, wird sich bis ins kommende Jahr ziehen. Chat-Protokolle und die Aussage eines Zellengenossen sollen tiefere Erkenntnisse liefern. Opferanwälte befürchten indes eine Vertuschung

Von Martin Bernstein

Die Wende kam überraschend, sogar für die, die sie eingeleitet hatten: Im Prozess gegen den Waffenhändler des Attentäters vom Olympia-Einkaufszentrum hat die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Frank Zimmer mindestens 13 zusätzliche Verhandlungstage anberaumt. Zunächst hat die Kammer jedoch eine einmonatige Pause verkündet, um die zahlreichen neuen Beweisanträge sowie weitere 2234 Seiten Chatprotokolle aus dem Darknet-Waffenforum bewerten zu können. Es könnte März werden, ehe ein Urteil über den 32 Jahre alten Angeklagten aus Marburg gesprochen wird.

Philipp K. hatte im Mai und Juli des vergangenen Jahres eine Pistole vom Typ Glock 17 sowie rund 550 Schuss Munition an den gerade erst 18-jährigen David S. verkauft, der wenig später mit dieser Waffe am Münchner OEZ neun Menschen ermordete und anschließend sich selbst erschoss. Die Staatsanwaltschaft wirft K. fahrlässige Tötung vor. Die Familien der Opfer fordern, dass er wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wird.

Die Verhandlung wurde vom Strafjustizzentrum in der Innenstadt in den neuen Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim verlegt. In dem 17 Millionen Euro teuren, bislang nur wenig genutzten Hochsicherheitssaal wurden am Montag neue Dokumente öffentlich: 2234 Seiten, größtenteils entschlüsselte Chat-Protokolle des angeklagten Waffenhändlers und seiner Kunden aus dem Darknet. "Im Wesentlichen Wiederholungen", glaubt jedoch Staatsanwalt Florian Weinzierl. Auch Verteidiger Sascha Marks erwartet nichts Neues. Nebenklagevertreter wie Yavuz Narin hingegen sehen das völlig anders. Philipp K. soll in den Chats Sympathien für den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) geäußert haben, sagt Narin nach einer ersten Durchsicht der Protokolle. Zudem soll er geschrieben haben, er werde eine Kalaschnikow für Terrorgruppen zur Verfügung stellen. Einer der Chat-Beiträge richtete sich laut Narin gegen "Türkenkinder". Genau die fielen dem Attentäter David S. zum Opfer.

Für Opferanwalt Onur Özata waren der Waffenhändler und sein Münchner Kunde eben "nicht nur desselben Geistes Kind". Der Angeklagte habe ebenso wie der Schütze David S. "ein ausgewiesenes Interesse an der Tötung dieser Minderheiten" gehabt. Özata, der den Vater des in der Hanauer Straße ermordeten 19-jährigen Giuliano K. vertritt, zitiert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach bei der Untersuchung von Gewalttaten die Pflicht bestehe, "alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um rassistische Beweggründe aufzudecken". Dazu gebe es jetzt "die einmalige juristische Gelegenheit".

Die besteht für den Opferanwalt darin, den Jenaer Forscher Matthias Quent als sachverständigen Zeugen zu hören. Quent hat in einem Gutachten den Nachweis geführt, dass die Tat von David S. am 22. Juli 2016 weniger ein Amoklauf infolge individueller Mobbing-Erfahrungen war, als vielmehr ein rassistisch motiviertes Hassverbrechen. Laut Quent urteilte der bayerische Verfassungsschutz über den Attentäter: "Wäre es ihm gelungen, seine persönliche Rache in einer legitimierenden Ideologie zu verkleiden, hätte man ihn als Terroristen bezeichnen können." Für die Tat- und Schuldfrage sei das "von immenser Bedeutung", sagt Özata. "Die Ermordeten tragen keinerlei Schuld an wahrgenommener Isolation oder Mobbing sowie am sozialen Rückzug des Täters, sie tragen keine Schuld an seiner psychischen Deformierung und seinen Vorurteilen", schreibt Quent. Das müsse offiziell anerkannt werden. Sonst würden die Opfer und ihre Angehörigen diskriminiert und gleichsam in Sippenhaft genommen.

Aus Quents Untersuchung geht auch hervor, wie sehr David S. "insbesondere aufgrund ihrer flüchtlingsfeindlichen Programmatik" mit der AfD sympathisierte. Der Attentäter wollte nach Angaben seines Vaters die AfD wählen und soll angeblich zu einer Kundgebung der Partei nach Erfurt gefahren sein. In einem Chat ließ S. eine nach Auffassung der Ermittler fiktive Person namens "Bastian" schreiben: "Du wirst alles stoppen und die AFD wird durch uns in die Höhe gepusht." Tatsächlich nutzten Vertreter der AfD laut Quent erste Meldungen über den Münchner Anschlag, um für sich zu werben und gegen den Islam Stimmung zu machen.

Bis Ende Februar hat die Strafkammer Termine anberaumt, danach werde immer montags weiterverhandelt, ließ der Vorsitzende Richter wissen. Am 1. Dezember soll der Prozess mit einer weiteren Zeugenbefragung fortgesetzt werden. Ein ehemaliger Zellengenosse des Waffenhändlers soll aussagen - auch das eine Überraschung.

Offen ist, wie das Gericht mit neuen Beweisanträgen der Nebenkläger umgehen will. Die Opferanwälte argwöhnen, dass im Verfahren V-Leute geschützt und "Fehler der Ermittler vertuscht" werden sollen. Sie fordern, möglichen Absprachen der Staatsanwaltschaft mit dem Zoll und den Verteidigern des Angeklagten nachzugehen. "Wilde Fantasien", nennt das Staatsanwalt Weinzierl, "um nicht zu sagen: eine Unverschämtheit." Die Nebenklage verbreite "Verschwörungstheorien", das sei "unredlich und sonst gar nichts". An die Angehörigen der Opfer gewandt versicherte er, es habe keine Absprachen gegeben.

© SZ vom 02.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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