Prozess:Kirche greift zur Räumungsklage

Letzte Bewohnerin des Klosters Altomünster will nicht ausziehen

Noch immer lebt eine Frau im seit November per Dekret aus dem Vatikan aufgelösten Kloster Altomünster. Sie bezeichnet sich selbst als Postulantin, der Vatikan erkennt diese Anwärterschaft auf Aufnahme in den Birgittenorden allerdings nicht an, weil keine Gemeinschaft mehr bestehe. Die Erzdiözese München-Freising, in deren Besitz das ehemalige Eigentum des Birgittenordens über gegangen ist, wehrte sich nun vor dem Landgericht gegen die letzte Bewohnerin.

Diese erklärte am Mittwoch vor dem Gericht, sie habe im Namen von Schwester Apollonia, der letzten Ordensschwester, die im Kloster lebte und im Februar ausgezogen ist, Widerspruch gegen das Dekret aus Rom eingereicht. Nach einer mehr als dreistündigen Verhandlung einigten sich die Parteien darauf, dass die Beklagte noch so lange im Kloster bleiben darf, bis eine Entscheidung zum Widerspruch eingegangen ist. Dass dieser Erfolg haben wird, sahen die Anwälte der Erzdiözese offenbar als sehr unwahrscheinlich an. Wahrscheinlicher ist, dass die 39-Jährige das Kloster verlassen muss, weil das Landratsamt Dachau eine bereits mündlich angeordnete Verfügung schriftlich nachreichen und durchsetzen wird: Wegen baulicher Mängel und fehlendem Brandschutz sei das Gebäude unbewohnbar. Im Falle eines Feuers werde es zur "Todesfalle", sagte der Sprecher des Landratsamtes. Beide Seiten können den Vergleich noch widerrufen.

© SZ vom 24.05.2017 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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