Clubnächte und Cocktails bekommen der Angeklagten nicht. Das hat sie inzwischen selbst eingesehen. Denn wenn Teuta S., 23, zu viel getrunken hat, macht die eher zierliche Hotelfachfrau eine Metamorphose durch, die sie nach Überzeugung der Münchner Staatsanwaltschaft zur "Furie" werden lässt.
Teuta S. gerät in diesem Zustand außer Rand und Band, schüttet ihre Cocktails anderen Gästen ins Gesicht, zerrt vermeintliche Widersacherinnen an den Haaren über die Tanzfläche und tritt ihnen gegen den Kopf. Auch Männer sind vor der 23-Jährigen in diesem Zustand nicht mehr sicher.
Der Türsteher Iulian P. aus der Milchbar hat das erlebt. Teuta S. hat dem Mann, als dieser sie vor die Türe setzen wollte, nicht nur in die Hand gebissen, sie trat Iulian P. auch noch "kraftvoll mit dem rechten beschuhten Fuß in den Genitalbereich", wie es in der Anklageschrift heißt. "Das war schon ordentlich", gab P. später bei der Polizei zu Protokoll.
Schlagen, treten, Cocktails schütten
Zuvor hatte sich Teuta S. in den frühen Morgenstunden des 4. Juli in der Milchbar auch noch mit Swetlana G. angelegt. Ohne Grund hatte sie die Frau an den Haaren gezogen und ihr ins Gesicht geschlagen. Das war zu viel. Für Teuta S. endete der Abend in der Untersuchungshaft. Denn bereits im Oktober vorigen Jahres hatte sie, wieder furiengleich, mit ihrer Freundin Mariana P. morgens gegen 4.15 Uhr im Club Pacha gewütet.
Leidtragende waren damals zwei Studentinnen. Angeblich hatten sie sich auf den Plätzen von Teuta S. und ihrer Freundin breitgemacht. Folge: Die Studentinnen, die sich kaum wehrten, bekamen Cocktails ins Gesicht geschüttet. Mariana P., die inzwischen verurteilt wurde, schlug und trat die Studentinnen. Nach ihrer Festnahme beschuldigten S. und P. ihre Widersacherin auch noch zu Unrecht.
"Meine Mandantin schämt sich in Grund und Boden", sagte die Verteidigern von Teuta S., Rechtsanwältin Heidi Pioch, am Mittwoch vor dem Amtsgericht. Die Untersuchungshaft habe die 23-Jährige "wachgerüttelt". Sie habe eingesehen, dass "der Alkohol und sie nicht ganz zusammenpassen".
Dann habe das "Probesitzen" in der JVA ja seine Wirkung nicht verfehlt, meinte Richter Matthias Braumandl. Er verhängte eineinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und falscher Verdächtigung. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da Teuta S. ein Geständnis abgelegt hatte und noch nicht vorbestraft ist.