Prozess in München:42-Jähriger wegen versuchter Vergewaltigung angeklagt

Lesezeit: 2 min

  • In letzter Sekunde hat die Polizei offenbar eine Vergewaltigung in einer Giesinger Grünanlage verhindert.
  • Ein Mann soll einer Bekannten zu nahe gekommen sein - sie waren laut Anklage in den Park gegangen, weil die Frau ihn nicht in ihre Wohnung lassen wollte.
  • In seiner Tasche soll der 42-Jährige ein Messer dabeigehabt haben.

Von Christian Rost

Die Streifenpolizisten kamen gerade noch rechtzeitig zu einer Grünanlage in Giesing, um den Mann von der Frau herunterzuziehen. Der 42-jährige Gora F. soll bereits seine Hose bis zu den Knien heruntergelassen und die Frau fast komplett entkleidet haben, um sich an ihr zu vergehen. Wegen versuchter schwerer Vergewaltigung wird F. seit diesem Montag vor der 19. Strafkammer am Landgericht München I der Prozess gemacht. Er bestreitet die Tat.

Laut Staatsanwalt Markus Michl handelte es sich bei der Frau nicht um ein Zufallsopfer. Vielmehr kannten sich die alleinerziehende Mutter und Gora F. bereits seit sechs Wochen. Sie hatten sich Ende Mai 2015 auf dem Afrika-Festival auf der Theresienwiese kennen gelernt, woraus sich eine lose Freundschaft entwickelte, in der die beiden auch miteinander intim geworden waren. Bei diesen beiden Gelegenheiten hatte der Angeklagte auch in der Wohnung seiner Bekannten übernachtet.

Um zwei Uhr morgens Sturm geklingelt

Laut Anklage hatte er in der Nacht zum 6. Juli vorigen Jahres wieder Lust auf Sex. Er soll Alkohol getrunken und Cannabis geraucht haben, ehe er sich zu ihrer Adresse aufmachte. In seinen Rucksack soll er ein Brotmesser mit 11,5 Zentimeter langer Klinge gepackt haben, um seine Bekannte "notfalls gefügig zu machen", wie Michl sagte.

Gegen zwei Uhr morgens traf der Angeklagte an ihrem Wohnhaus ein - und klingelte Sturm. Die Frau, die schon geschlafen hatte, erwachte und sagte zu F., dass sie ihn nicht einlassen werde, weil ihr Sohn schon schlafe. F. ließ aber nicht locker und klingelte so lange weiter, bis ein Nachbar damit drohte, die Polizei zu holen. Um weiteren Ärger mit der Nachbarschaft zu vermeiden, trat das Opfer nur mit einem Nachthemd bekleidet vors Haus und setzte sich mit F. auf eine Parkbank in der Nähe, um ihn in einem Gespräch zur Vernunft zu bringen.

Der Mann dachte laut Anklage aber nicht daran, wieder abzuziehen. Er begann zu diskutieren und weinte, sodass sich die Frau entschied, mit ihm noch ein Stück weiter von dem Wohnhaus wegzugehen, um die Nachbarn nicht zu stören. In einer Grünanlage breitete F. schließlich ein großes Tuch am Boden aus und wies seine Bekannte an, sich hinzulegen. Als sie der Aufforderung nicht nachkam und weggehen wollte, sprang er ihr laut Staatsanwalt hinterher und riss sie zu Boden.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück

Dann schob er ihr Nachthemd nach oben und zog seine Hose bis zu den Knien hinunter. Die Frau schrie: "Aua, aua, das tut mir weh", woraufhin der Angeklagte entgegnet haben soll, sie würde ihn nicht respektieren. Als er schließlich einen Arm um ihren Hals legte, stellte sie jede Gegenwehr ein. Bei ihrer späteren Vernehmung bei der Polizei erklärte die Frau, sie habe Todesangst gehabt und ihren Sohn "nicht zum Waisen machen wollen". In dieser Situation eilten die Polizisten herbei und nahmen F. fest. Das Messer wurde sichergestellt.

Vor Gericht wies der Angeklagte die Vorwürfe zurück. Sie seien ein Paar gewesen, die Frau habe sogar Kinder von ihm gewollt, sagte er. Beim Eintreffen der Polizisten hätten sie nur am Boden gelegen und "geschmust und gespielt". Er habe sich auch nicht die Hose heruntergezogen, beteuerte F. Das Brotmesser gehöre außerdem gar nicht ihm, sondern seiner Bekannten, die damit eine Mango aufgeschnitten habe.

Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl nahm die Ausführungen des Mannes skeptisch zur Kenntnis: "Wieso sollte man nachts im Park eine Mango essen?" Der Angeklagte meinte dazu, dass er wegen des schlafenden Sohnes ja nicht in die Wohnung habe kommen dürfen. Er sagte auch, dass er gar nicht auf Sex aus gewesen sei: "Wieso soll ich im Park mit ihr schlafen?", meinte er. Aus Sicht der Richterin stellte die Örtlichkeit kein Hindernis dar: "Vielleicht hatten Sie's ja brisant." Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 19.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: