Prozess:Gericht prüft Rassismus-Vorwurf

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Ehemaliger Leiharbeiter bei BMW wehrt sich weiter gegen seine Kündigung

Von Stephan Handel

Der Arbeitsgerichts-Prozess des Leiharbeiters Ronny F. gegen seine ehemalige Zeitarbeitsfirma hat am Freitag noch keine Entscheidung gebracht. F. klagt gegen die Firma Brunel, die ihn im Juli des vergangenen Jahres angestellt und im Forschungs- und Innovationszentrum von BMW eingesetzt hatte. BMW beendete das Arbeitsverhältnis mit F. nach rund zwei Wochen, woraufhin auch Brunel den Arbeitsvertrag kündigte. Ronny F. meint, ihm sei gekündigt worden, weil er sich gegen rassistische und diskriminierende Äußerungen seiner Kollegen zur Wehr gesetzt habe. Sowohl Brunel als auch BMW sagen aber, der Grund für die Trennung liege in F.s Arbeitsleistung und seinem Verhalten Vorgesetzten und Kollegen gegenüber.

F. stützt seine Klage auf den Paragrafen 612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin steht, dass ein Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden darf, wenn er "in zulässiger Weise seine Rechte ausübt": Brunel trägt vor, dass F. nach einer Auseinandersetzung mit Kollegen und BMW-Vorgesetzten beim Betriebsrat war, obwohl ihm sein Brunel-Betreuer die Anweisung gegeben habe, das nicht zu tun - und dass er später seinen Besuch beim Betriebsrat wahrheitswidrig geleugnet habe. F.s Anwalt hält dagegen, dass schon zweifelhaft sei, ob der Arbeitgeber diese Frage überhaupt stellen dürfe: "Im Grunde geht ihn das nichts an."

Die Arbeitsrichterin meinte, dass Kündigungen in der Probezeit selten vor Gericht landen würden, weil sie meistens "unproblematisch" seien, dass aber in diesem Fall geprüft werden müsse, ob der Kläger ein Recht seinem Arbeitgeber gegenüber in Anspruch genommen habe und ob ein "zeitlicher Zusammenhang" mit der dann ausgesprochenen Kündigung bestehe. Dann genüge das als "Anscheinbeweis" - und der Arbeitgeber müsste seinerseits beweisen, dass wirklich die sozusagen "offiziellen" Gründe zur Kündigung geführt haben, also die Leistung und das Verhalten von Ronny F. Sein Anwalt nennt das "Scheinargumente" und sagt, es werde mit zweierlei Maß gemessen, denn sein Mandant sei gekündigt worden, während dem Mitarbeiter, dem F. hauptsächlich die rassistischen Äußerungen vorwirft, überhaupt nichts geschehen sei.

Zum Gericht begleitet wurde Ronny F. von mehr als 20 Mitgliedern des Verdi-Arbeitskreises "Aktiv gegen Rechts", die von der Richterin mehrmals ermahnt wurden, als Zuhörer ruhig zu sein und Kommentare zum Prozessgeschehen zu unterlassen. Eine Entscheidung will das Gericht in einer Woche verkünden - ob das ein Endurteil sein wird oder ob das Verfahren weitergeht, blieb offen.

© SZ vom 23.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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