Prozess:Falsche Behauptungen

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Frau von Siegfried Mauser wird wegen übler Nachrede verurteilt

Von Susi Wimmer

Nach zwei Gerichtsprozessen wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung gegen den ehemaligen Direktor der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, beschäftigt nun auch seine Frau Amelie Sandmann-Mauser das Gericht: Die 51-Jährige hatte dem Chef der Zeitschrift Neue Musikzeitung zwischen dem ersten und zweiten Prozess gegen Mauser im Mai 2017 eine E-Mail geschickt, in der sie fälschlich behauptete, ein Opfer sei zu der Anzeige gegen ihren Mann angestiftet worden. Das Amtsgericht verurteilte deshalb am Dienstag Sandmann-Mauser wegen übler Nachrede in zwei Fällen. Die beiden Urteile gegen Siegfried Mauser sind bis dato noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil gegen seine Frau in Berufung geht, wird sie im Laufe der Woche entscheiden.

Siegfried Mauser war in dem ersten Verfahren wegen sexueller Belästigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, über deren Revision demnächst entschieden werden soll. Geschädigte in diesem Verfahren war Christine E. Als diese vor Gericht aussagte, saß Amelie Sandmann-Mauser im Zuschauerraum. Zu jener Zeit schrieb Moritz Eggert, Professor für Komposition an der Musikhochschule, einen Blog für die Zeitschrift Neue Musikzeitung. Sandmann-Mauser sagt, Eggert habe in dem Blog falsche Behauptungen bezüglich ihres Mannes aufgestellt, "Lügen verbreitet" und außerdem behauptet, Siegfried Mauser habe Straftaten von Kollegen an der Hochschule gedeckt.

Aus Wut darüber habe sie dem Chefredakteur der Zeitschrift eine E-Mail geschrieben, in der unter anderem der Satz zu lesen war: "Die Nebenklägerin Christine E. musste während des Verfahrens zugeben, von Eggert (...) zu ihrer Anzeige angestiftet worden zu sein und bezog sich dabei auf den sogenannten Flurfunk der Münchner Musikhochschule." Der Chefredakteur habe ihre E-Mail dann an einen anderen Verteiler weitergeleitet, unter anderem an Moritz Eggert und den Justiziar der Hochschule. Daraufhin erstatteten Christine E. sowie die Musikhochschule Strafanzeige gegen Amelie Sandmann-Mauser.

Gegen eine einstweilige Verfügung legte Sandmann-Mauser Einspruch ein und so sah man sich vergangene Woche vor dem Zivilgericht wieder. Dort einigte man sich darauf, dass sie diverse Äußerungen in Zukunft zu unterlassen habe, Eggert verpflichtete sich, etwaige Strafanträge zurückzuziehen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht ging es nun noch um die Aussage bezüglich Christine E. und Moritz Eggert. "Das ist doch nicht ehrverletzend", sagte Amelie Sandmann-Mauser, "ich versteh' das nicht." Ob sie nun sage, E. sei vom Flurfunk oder von Eggert zu einer Anzeige angestiftet worden, sei unerheblich. "Das ist ein himmelweiter Unterschied", hielt ihr die Richterin vor. "Das war mir nicht bewusst, dass es auf solche Nuancen ankommt", erwiderte die 51-Jährige.

Lächelnd verfolgt sie das Plädoyer von Staatsanwältin Elke Bönisch, tippt immer wieder während der Verhandlung auf ihrem Handy herum. Bönisch beantragt eine Geldstrafe, Verteidiger Philipp Müller Freispruch, doch das Gericht verurteilt Sandmann-Mauser zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, sozusagen einer Geldstrafe auf Bewährung.

© SZ vom 11.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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