Prozess:Erfundener Horrorclown

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20-Jähriger zeigt Angriff an, dabei verletzte er sich selbst mit Machete

Wie man sich in Szene setzt, weiß der Angeklagte: Schließlich tritt er hin und wieder als Feuerspucker auf. Aufsehen erregte der 20-Jährige im November vergangenen Jahres auch mit einer frei erfundenen Geschichte, was dazu führte, dass die Polizei zu einem Großeinsatz im Westpark ausrückte. Für dieses Märchen sowie wegen einer Sachbeschädigung wurde der junge Mann jetzt vor dem Amtsgericht München zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie vier Tagen Kurzarrest verurteilt.

In den frühen Morgenstunden des 1. November saß der 20-Jährige mit einer schweren Schnittverletzung im Gesicht in einer Polizeiinspektion. Die Wunde war kurz zuvor in einem Krankenhaus behandelt worden. Auf die Frage eines Polizisten, wie es zu der Verletzung gekommen sei, hatte der Feuerspucker behauptet, er sei wenige Stunden zuvor im Westpark von einem sogenannten Horrorclown angegriffen worden. Dieser habe ihn mit einem Messer "durch das Gesicht geschnitten" und sei danach geflüchtet. Die Polizei reagierte sofort. Gleich mehrere Streifenwagen wurden alarmiert und nahmen die Suche nach dem Täter im Westpark auf. Der aber existierte nur in der Fantasie des Angeklagten. In Wirklichkeit hatte der 20-Jährige mit der Machete eines Kumpels gegen einen Baum geschlagen. Die Machete war jedoch am Stamm abgeprallt und hatte den jungen Mann im Gesicht getroffen. Ein Busfahrer, der den blutenden Feuerspucker sah, setzte daraufhin einen Notruf ab.

Vor Gericht verteidigte sich der 20-Jährige mit den Worten: "Die Polizei sagte, ich solle eine Story erzählen. Sie haben mich aus dem Krankenhaus genötigt." Wenige Tage vor der vermeintlichen Messer-Attacke hatte der Feuerspucker aus Frust darüber, dass ihn seine Freundin verlassen hatte, in der Baaderstraße den Inhalt eines Altpapiercontainers angezündet. Es entstand ein Schaden in Höhe von 260 Euro. Da das Gericht von Reifeverzögerungen bei dem Angeklagten ausging, wurde Jugendrecht angewandt. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 16.05.2017 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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