Prozess:Designerin bekommt 120 000 Euro für "Hans im Glück"-Birken

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Hans-im-Glück-Chef Thomas Hirschberger inmitten des Birken-Designs. (Foto: Stephan Rumpf)
  • Stefanie Rack ist die Designerin der Einrichtung des ersten Restaurants von "Hans im Glück".
  • Die Burgergrillkette verwendete das Birken-Design dann auch noch in anderen Filialen. Dafür bekam Rack kein Honorar.
  • Vor dem Oberlandesgericht einigten sich die beiden Parteien nun auf einen Vergleich.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Raumdesignerin Stefanie Rack durfte sich am Donnerstag im Oberlandesgericht München (OLG) durchaus als Gewinnerin fühlen. Immerhin 120 000 Euro wird sie als nachträgliches Honorar von der erfolgreichen Burgergrillkette "Hans im Glück" bekommen. Rack ist die Schöpferin des unverwechselbaren Raumkonzepts, das mit hohen Birkenstämmen im Restaurant an einen Ausflug in den Wald erinnern soll. Dieses besondere Ambiente soll eine "energiespendende Atmosphäre" vermitteln und gilt als wichtiger Bestandteil des Erfolgskonzepts der vergleichsweise edlen Burgerläden.

Für das erste Restaurant von "Hans im Glück" in Neuhausen hatte Rack das Birken-Design samt der mattschwarzen Möblierung konzipiert. Dafür verlangte sie 10 000 Euro. Als die Kette neue Lokale eröffnete, orientierte sie sich weiter an diesem erfolgreichen Konzept. Stefanie Rack erwartete für jeden neuen Laden ein weiteres Honorar - so war es ihrer Darstellung nach ausgemacht gewesen. Die Geschäftsleitung bestritt das.

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Als der Streit vor das Landgericht München I kam, sah es gar nicht gut aus für die Designerin: Die 37. Kammer hatte die Klage abgewiesen. Das erstmals in München umgesetzte Raumkonzept sei zwar schutzfähig, meinte das Gericht. Die Übernahme von Teilen dieses Werks in andere Filialen sah es aber nicht als Verletzung des Urheberrechts an. Die Designerin müsse hinnehmen, meinte die Kammer, dass ihr Werk in freier Benutzung durch andere Filialen hier lediglich als Anregung gedient habe.

Das OLG sieht eine Urheberrechtsverletzung

Diese Rechtsauffassung mochte das OLG nun nicht teilen. Ohne Umschweife brachte der Vorsitzende Richter Reiner Zwirlein die Rechtsmeinung seines 29. Zivilsenats nach der Vorberatung aufs Tapet: "Hier liegt eine Urheberrechtsverletzung vor." Und dann folgte der juristische Hammer: Stefanie Rack habe voraussichtlich ein Recht darauf, dass "Hans im Glück" das prägnante Birkendesign aufgeben und ummöblieren müsse.

"Das ist eine verfahrene Situation", sagte der Vorsitzende. "Es ist dringend geboten, sich zu vergleichen." Denn wenn mehr als 40 Läden das Raumkonzept nicht länger verwenden dürften, wäre das ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Sollte man bis zum Bundesgerichtshof weiterprozessieren wollen, gingen weitere zwei bis drei Jahre ins Land, mahnte Zwirlein.

Die Anwälte von "Hans im Glück" baten um eine Unterbrechung - dann wurde hektisch auf dem Gerichtsflur telefoniert. 70 000 Euro bot das Unternehmen sodann der Raumdesignerin. Deren Rechtsanwalt Norman Synek nannte seine Gegenforderung von 160 000 Euro "moderat". Immerhin mache die Kette 43 Millionen Euro Umsatz - "Hans im Glück" solle sich nicht das Image des geldgierigen Dagobert Duck geben.

Unter der Moderation des Gerichts, das einen sechsstelligen Betrag für angemessen hielt, einigte man sich schließlich auf 120 000 Euro. Mit dieser Zahlung geht das Konzept auch endgültig an "Hans im Glück".

© SZ vom 05.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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