Polizei:Frau stirbt in der U-Bahn-Toilette am Goetheplatz

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  • Die Polizei hat eine tote Frau in der U-Bahn-Toilette am Goetheplatz gefunden. Neben ihr lagen Utensilien für den Konsum von Rauschgift.
  • Bei Wohnungsdurchsuchungen verhaftete die Polizei zudem zwei mutmaßliche Drogendealer. Sie entdeckten insgesamt 100 Gramm Heroin.

Von Martin Bernstein, München

Zwei mutmaßliche Heroin-Dealer sind in München festgenommen worden und sitzen inzwischen in Haft. In den Wohnungen der beiden aus Italien stammenden Männer entdeckten die Fahnder bei zwei Durchsuchungen am Montag und am Dienstag insgesamt etwa 100 Gramm der Droge, außerdem weitere Betäubungsmittel, Feinwaagen und insgesamt mehr als 3000 Euro Bargeld "in szenetypischer Stückelung", wie eine Polizeisprecherin am Donnerstag sagte. Die beiden in der Gastronomie Beschäftigten sind selbst drogenabhängig.

Am selben Tag, als die Razzia gegen einen der beiden Dealer lief, stießen Polizisten auf ein weiteres Opfer von Drogenkonsum und Rauschgifthandel in München. In der U-Bahn-Toilette am Goetheplatz lag eine tote 42 Jahre alte Münchnerin. Neben ihr Utensilien, die sie für ihren Rauschgiftkonsum gebraucht hatte. Die Frau war der Polizei schon seit Langem als drogenabhängig bekannt. Sie ist das dritte Drogenopfer in diesem Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München. In den beiden Jahren zuvor waren in den ersten sechs Wochen jeweils fünf Menschen an den Folgen ihrer Sucht gestorben.

Ermittlungen des Drogendezernats hatten den Verdacht erhärtet, dass ein 48-jähriger Italiener mit Wohnsitz in München aus seiner Wohnung einen regen Handel mit Heroin betreibt. Am Montagmorgen stand die Kriminalpolizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. In der Wohnung des Mannes fand die Polizei mehr als 30 Gramm Heroin, Subutex-Tabletten, Streckmittel, zwei Feinwaagen, Bargeld und diverse Verpackungsmaterialien.

Nach ersten Ermittlungen hatte der 48-Jährige das Heroin von einem 49-jährigen Landsmann erhalten. Dessen Wohnung in München wurde tags darauf durchsucht. Auch dort wurden Heroin - etwa 70 Gramm -, Marihuana, eine Feinwaage, Verpackungsmaterial und Bargeld beschlagnahmt. Sämtliche Bargeldbeträge, die die Männer laut Polizei bei vorangegangenen Drogengeschäften erwirtschaftet haben dürften, werden eingezogen. Paragraf 73 des Strafgesetzbuches stellt damit sicher, dass aus einer rechtswidrigen Tat nicht auch noch ein Vermögensvorteil wird.

© SZ vom 09.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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