Obersendling:Unerwünschte Änderung im Mischgebiet

Mischgebiete sollen Mischgebiete bleiben und sich nicht schleichend in reine Wohnviertel verwandeln. An dieser Zielsetzung hält der Bezirksausschuss (BA) Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln unbeirrt fest. Die aktuelle Ansage bezieht sich auf ein Anwesen an der Kistlerhofstraße 102 in Obersendling, wo ein Investor zwei Gebäude mit acht Wohneinheiten und eine Tiefgarage hindrapieren möchte. Doch der dort gültige Bebauungsplan weist an dieser Stelle ein Mischgebiet aus, also einen Mix aus Wohnen und Gewerbe. Dabei soll es nach dem Willen des Stadtviertelgremiums auch bleiben. Wenigstens im Erdgeschoss eines der beantragten Wohnhäuser sollte eine entsprechende gewerbliche Nutzung realisiert werden, so die Forderung der Lokalpolitiker. Der Antragsteller wird aufgefordert, "die Vorgaben des Bebauungsplans zu respektieren". Auch sei die Baumasse insgesamt zu reduzieren und der Nachbarschaft westlich des Grundstücks anzupassen. Die Lokalbaukommission (LBK) wurde gebeten, "die beantragten Baukörpergrößen daraufhin kritisch zu überprüfen".

© SZ vom 20.11.2020 / wol - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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