"Kennst Du einen guten Arzt?" Viele Menschen, die früher im Freundes- oder Kollegenkreis diese Frage gestellt haben, schauen längst online nach dem passenden Doktor: Wie zufrieden waren andere Patienten, wie vertrauenswürdig erscheint der Mediziner, nimmt er sich Zeit, bietet er auch alternative Heilverfahren an? Kein Internetportal gibt auf diese Fragen so viele Antworten, wie jameda.de - nach eigenem Bekunden "Deutschlands größte Arztempfehlung".
Was die Spitzenplatzierung kostet
Doch nicht jeder Arzt, der ganz oben steht, ist die Nummer eins auf der Bewertungsskala. Womöglich hat er die Spitzenposition bloß gekauft. Das muss von sofort an deutlich gekennzeichnet sein: Jameda ist am Donnerstag nur durch einen eiligen Rückzieher einer Niederlage vor dem Oberlandesgericht München (OLG) entgangen. Leberkäs oder Weißwurst? Edelboutique oder Discounter? Online-Händler oder doch das Fachgeschäft um die Ecke? Auf Empfehlungsportalen können Nutzer ihre Erfahrungen mit Dienstleistern weitergeben - das soll zum Vorteil anderer Verbraucher sein. Doch Empfehlungsportale sind mit Vorsicht zu genießen. Bei Jameda etwa kostet das "Platin-Paket" für den Mediziner 135 Euro, und schon erscheint er in seinem Fachgebiet über seinen Mitbewerbern. Und das auch, wenn diese von den Nutzern deutlich besser bewertet worden sind.
Jameda ist eine hundertprozentige Tochter der Tomorrow Focus AG, eines Unternehmens der Burda-Medien-Gruppe für digitale Werbung und Vermarktung. Der Vorsitzende des 29. OLG-Senats brachte das Geschäftsmodell in Anlehnung an den berüchtigten mittelalterlichen Ablassprediger Johann Tetzel auf den Punkt: "Wenn das Geld in der Kasse klingt, die Bewertung ganz nach oben springt."
Wie Wettbewerbsschützer argumentieren
Kläger war die Wettbewerbszentrale Frankfurt. Ihr Anwalt, der Münchner Wettbewerbsrechtsexperte Stefan Eck, fordert: "Verbraucher müssen eindeutig erkennen können, ob die Empfehlung eines Arztes durch eine unabhängige Bewertung entstanden ist, oder gekauft wurde."
Eine klare Unterscheidung sei speziell im Gesundheitsbereich erforderlich. "Denn die Gesundheit ist auch nach ständiger Rechtsprechung eines der höchsten Güter, das es zu schützen gilt", erinnerte der Anwalt. "Irreführungen sind also gerade in diesem Bereich unbedingt zu vermeiden." Was Jameda bisher betreibe, sei aber die "Verschleierung des Werbecharakters", sagen auch Richter.