Oberlandesgericht:Anwalt will Wepper-Ehefrau den Mund verbieten

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Medienanwalt Michael Scheele streitet mit Schauspieler-Ehefrau Angela Wepper wegen eines fragwürdigen Aktienpaketes - und sieht sich einer "Rufmordkampagne" ausgesetzt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Man kann sich gegenseitig nicht ausstehen - darüber ließen der Münchner Medien- und Wirtschaftsanwalt Michael Scheele und sein juristischer Kontrahent Norman Synek keine Zweifel aufkommen. Bei dem Zusammentreffen der beiden Advokaten im Oberlandesgericht München (OLG) am Dienstag ging es um den zunehmend ausufernden Streit zwischen Schauspieler-Ehefrau Angela Wepper und Scheele wegen eines fragwürdigen Aktienpaketes:

Der Anwalt sieht sich einer "Rufmordkampagne" ausgesetzt und will seiner früheren guten Freundin zu bestimmten Punkten des 125 000 Euro-Deals den Mund verbieten lassen. Doch nur in erster Instanz hatte er Erfolg: In der Berufungsverhandlung vor dem OLG-Pressesenat hätte sich das Blatt gewendet. Scheele zog daraufhin seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Damit ist aber nur ein kleines Kapitel in dem bösen Zoff beendet.

"Sie sind auf einer sehr hohen Konfliktstufe", hatte die Senatsvorsitzende Eva Spangler in der Verhandlung festgestellt. Es sei doch nicht ehrenrührig, sich vor Gericht um 125 000 Euro zu streiten, sagte sie. Hier gehe es aber inzwischen vielmehr um die Frage der Ehre. Diese Ausweitung des Konflikts sei unnötig, stellte die Vorsitzende fest: "Das gilt für beide Seiten!"

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Der Kern der Auseinandersetzung ist auch längst gerichtsmassig: Die Ehefrau von Fritz Wepper ("Um Himmels Willen") will 125 000 Euro für Aktien zurück haben, die ihr Scheele vor einigen Jahren vermittelt hatte. Es ging um einen neuartigen Straßenbaustoff, mit dem eine Firma namens NanoSky großartige Geschäfte machen wollte. Diese AG, deren Vorstand Scheele damals war, konnte aber keine tollen Erfolge vorweisen. Deshalb erklärte sich der Anwalt im Februar 2013 zum Rückkauf bereit. Geld ist seither nicht geflossen und Angela Wepper hat daraufhin Klage eingereicht. In diesem Zusammenhang soll sie öffentlich Details ausgeplaudert haben, über die sie laut Vertrag zu schweigen gehabt hätte - so der Vorwurf von Scheele.

Daher widerrief er seine Zusage, "aus lauter Freundschaft" die Aktien zurückzukaufen. Gleichzeitig beantragte er die einstweilige Verfügung, die Angela Wepper zum Schweigen bringen sollte. Das OLG deutete nun aber an, dass er darauf keinen vertraglichen Unterlassungsanspruch habe und die Berufung von Angela Wepper "Aussicht auf Erfolg hat". Scheele meinte dazu: "Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen und kann nicht mehr rausgeholt werden." Ihm sei sehr großer Schaden entstanden.

Den schon vor Wochen vor Gericht geschlossenen Vergleich, den Streit mit Zahlung von 60 000 Euro an Angela Wepper beizulegen, habe er bereits widerrufen. Dieser Prozess geht also in die nächste Verhandlungsrunde. Allerdings ohne sich bis dahin darüber öffentlich zu äußern, darauf einigten sich am Dienstag beide Seiten.

© SZ vom 16.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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