Neuhausen:Kinderbeauftragter klagt

Thomas Neuberger will Abberufung nicht auf sich sitzen lassen

Dass der Neuhauser Bezirksausschuss (BA) ihn nach dem "Strip-Eklat" als Kinderbeauftragten abberufen hat, will Thomas Neuberger (Freie Wähler) nicht auf sich sitzen lassen. Er klagt dagegen vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Solange das Verfahren in der Schwebe ist, könne der BA keinen neuen Beauftragten wählen, ließ das für Angelegenheiten der Bezirksausschüsse zuständige Direktorium im Rathaus die Neuhauser BA-Chefin Anna Hanusch (Grüne) wissen. Die für die Sitzung am Dienstagabend angesetzte Neuwahl wurde deshalb von der Tagesordnung genommen. Dagegen hätte man auch Rechtsmittel einlegen können, sagt Hanusch, aber ihrer Ansicht nach stünde das nicht dafür. Schließlich gehe es nur noch um drei Monate, Anfang Mai tritt das dann neu gewählte Gremium an und vergibt den Posten ohnehin neu.

Neuberger, der auch Vorstand des Matrosenchors München ist, hatte zur Weihnachtsfeier der Sänger, ihrer Frauen und Kinder eine Stripperin gebucht. Das hatte dem 43-jährigen Immobilienmakler und Juristen bei den Freien Wählern gewaltig politischen Ärger eingebracht und ihn seine erneute Kandidatur für den Bezirksausschuss gekostet. Als Stadtratskandidat auf Platz zehn kämpft er nun im Alleingang. Der Bezirksausschuss fand die Kombination Stripperin und Kinderbeauftragter untragbar und entzog ihm das Amt im Januar mit sehr großer Mehrheit. Neuberger will nun gerichtlich prüfen lassen, ob diese "Bestrafung" verhältnismäßig war, ob "die hohe Latte der Unwürdigkeit wirklich von mir gerissen wurde", wie er mitteilt. Der BA sei "eben nicht die höchstrichterliche Instanz des Sittengerichts".

Als Vorstand des Matrosenchors ist Neuberger nach eigenen Angaben soeben mit 90 Prozent wiedergewählt worden.

© SZ vom 13.02.2020 / son - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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