Münchner Momente:Abstürzende Weihnachtsmänner

Die gute Nachricht: Münchner dürfen tatsächlich auch dieses Jahr einen Adventskranz auf den Tisch stellen, ohne dass der Vermieter ihnen deshalb außerordentlich kündigen darf. Sonst ist aber einiges verboten

Kolumne von Anna Hoben

Mieter haben das Recht, ihre Wohnung, ihre Fenster und den Balkon weihnachtlich zu schmücken. Das teilt der Mieterverein mit: "Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt." Ist doch schon mal beruhigend. Man darf als Münchner oder Münchnerin also tatsächlich einen Adventskranz auf den Tisch stellen, ohne dass der Vermieter einem deshalb außerordentlich kündigen kann. Andererseits ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass der Vermieter selbst einem den Adventskranz auf den Tisch stellt, dies als Modernisierungsmaßnahme ausgibt und die Miete erhöht.

Will der Mieter die Außenwelt an seinem Geschmack teilhaben lassen und den Weihnachtsschmuck auch außerhalb der Wohnung anbringen, ist es wichtig, "dass von den Dekorationen keine Gefahr für andere ausgeht", erläutert der Mieterverein. Die Engel, Weihnachtsmänner und Sterne müssten so befestigt werden, "dass sie auch bei Schneesturm nicht abstürzen und möglicherweise Passanten gefährden". Nun, dieses Problem erledigt der Klimawandel ja von allein. Schnee vor Weihnachten? Ist doch heute schon längst Schnee von gestern.

Ansonsten befindet man sich bei Fassaden offenbar in einer Grauzone, gerade dann, wenn diese nach dem Schmücken eben nicht mehr grau sein, sondern in allen Farben leuchten sollen. Wurde der Schmuck nur zum Innenhof angebracht, kann der Vermieter das nicht wegen einer "optischen Beeinträchtigung" verbieten. Letztendlich hilft wohl nur der gesunde Menschenverstand. Es gelte das allgemeine Rücksichtnahmegebot, teilt der Mieterverein mit. "Niemand darf durch blinkende Lichter oder singende Rentiere am Schlafen gehindert werden."

© SZ vom 04.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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