Prozess:Münchner Zahnarzt gesteht Millionenbetrug

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Ein Münchner Arzt soll die Kassenzahnärztliche Vereinigung um Millionen betrogen haben. (Symbolbild) (Foto: imago)

Der Mediziner soll im großen Stil für Leistungen abkassiert haben, die er nie erbracht hat. Abrechnungen seien seine Schwäche, sagt der 60-Jährige vor Gericht.

Ein Münchner Zahnarzt soll über Jahre Behandlungen falsch abgerechnet und die Kassenzahnärztliche Vereinigung dadurch um Millionen betrogen haben. Der 60-Jährige habe die Vorwürfe am ersten Prozesstag vor dem Landgericht in Nürnberg vollständig zugegeben, sagte eine Justizsprecherin am Montag.

Die für Betrug im Gesundheitswesen zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg wirft dem Mann vor, zwischen 2014 und 2020 in 25 Fällen Geld für Leistungen kassiert zu haben, die er größtenteils nicht erbracht hatte. Dadurch sei ein Schaden von fast 3,2 Millionen Euro entstanden. Das Motiv für den Abrechnungsbetrug blieb auch nach der Aussage des Angeklagten am Montag unklar.

Laut der Anklage waren in vielen Fällen die Patientinnen und Patienten nur einmal wegen eines Notfalls in seiner Praxis. Deren Versichertenkarten soll der Beschuldigte selbst eingelesen und dann Behandlungen in Quartalen abgerechnet haben, in denen diese gar nicht bei ihm gewesen seien. Auch für Mitarbeitende der Praxis oder Angehörige soll er Leistungen in Zeiträumen geltend gemacht haben, in denen diese gar nicht bei ihm gewesen sein sollen.

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Dass er die Daten manipuliert habe, habe der Angeklagte vor Gericht gestanden, sagte die Justizsprecherin. Zum Teil habe er aber auch Behandlungen nicht abgerechnet, die er tatsächlich vorgenommen habe. Als Begründung habe der 60-Jährige vor Gericht ausgesagt, dass die Abrechnungen seine Schwäche gewesen seien. Seine Praxis in München habe er Anfang des Jahres an einen Nachfolger übergeben.

Das Landgericht hat für den Prozess sieben Verhandlungstage angesetzt. Mehrere Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende der Praxis sollten aussagen. Nach dem umfangreichen Geständnis des Angeklagten könnte das Verfahren nun aber weniger Zeit in Anspruch nehmen.

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