Urteil des Amtsgerichts:Gewalttätiger Vater muss Sohn Schmerzensgeld zahlen

Lesezeit: 2 min

Als der 18-Jährige später als vereinbart nach Hause kommt, rastet sein Vater aus und verprügelt ihn. Daraufhin zieht der junge Mann aus und erstattet Anzeige.

Von Andreas Salch

Ein 52-jähriger Angestellter hat seinen Sohn bei einer Auseinandersetzung so schwer verletzt, dass er festgenommen wurde und für mehrere Wochen in Untersuchungshaft kam. Für den Gewaltausbruch hat das Amtsgericht München den Mann jetzt zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Außerdem erhält der Sohn von seinem Vater ein Schmerzensgeld in Höhe von 4320 Euro.

Der Grund für die Attacke war, dass der 18-Jährige nach Ansicht des Vaters am 10. Mai vergangenen Jahres zu spät nach Hause kam: statt um 21 Uhr kurz vor 22 Uhr. Der Angestellte rastete aus und schlug seinem Sohn mit der Faust ins Gesicht. Dann warf er ein mit Münzen befülltes Glas nach ihm, ohne aber zu treffen. Durch die herumfliegenden Splitter erlitt der 18-Jährige eine Schnittwunde am Unterarm. Anschließend nahm der Vater seinen Sohn in den Schwitzkasten.

Newsletter abonnieren
:München heute

Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden.

Als dieser wiederum versuchte, den Vater wegzuschieben, griff dieser nach der rechten Hand des 18-Jährigen und schlug sie mit solcher Wucht gegen eine Zimmerwand, dass es zu einer folgenschweren Fraktur am Mittelhandknochen kam. Der 18-Jährige musste sich zweimal operieren lassen und leidet weiterhin zeitweise unter Schmerzen. Darüber hinaus ist seine rechte Hand nunmehr in ihrer Bewegungsfähigkeit leicht eingeschränkt und vernarbt.

Trotz der fünfwöchigen Untersuchungshaft versuchte sich der Vater in der Verhandlung vor dem Amtsgericht zunächst herauszureden. Weil sein Sohn ihn aus der Tür seines Zimmers herausgeschoben habe, habe er ihn zweimal geohrfeigt und "mit einem Griff an den Hals auf das Bett gelegt", beteuerte der 52-Jährige. Auf die Frage, warum er so spät nach Hause gekommen sei, habe sein Sohn gesagt, er könne machen, was er wolle, erklärte der Angestellte. Er habe seinem Sohn entgegnet, dass er, solange er in der elterlichen Wohnung lebe, das zu machen habe, was er ihm sage. Das mit Münzen gefüllte Glas habe er übrigens nicht nach dem Sohn geworfen, versicherte der Angestellte, "sondern einfach an die Wand".

Der 18-Jährige zog nach dem Streit aus. Offenbar beschäftigte ihn aber das, was geschehen war, weiterhin. Ein Jahr nach dem Vorfall erstattete er Anzeige bei der Polizei. "Mit der Zeit kam ich mit dem Gewissen nicht klar, dass so ein Mann ohne Strafe davonkommt und er so weiter lebt, wie bisher", sagte der 18-Jährige vor Gericht. Sein Vater legte dann doch noch ein Geständnis ab. Jedoch erst nachdem die Richterin ihn darauf hingewiesen hatte, welche Strafe er zu erwarten habe, sollte sich herausstellen, dass sich in Wirklichkeit alles ganz anders zugetragen hat.

Die Vorsitzende hielt dem 52-Jährigen sein Geständnis zugute und dass er sich bereit erklärte, seinem Sohn ein Schmerzensgeld zu zahlen. Zu Lasten des Angestellten wertete die Richterin unter anderem die Mittelhandfraktur des 18-Jährigen, die ihn in seinem Beruf als Mechatroniker "massiv beeinträchtigt". Das Urteil des Amtsgerichts (Az. 812 Ds 252 Js 139684/21) ist rechtskräftig.

© SZ vom 06.09.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusTödlicher Zusammenstoß
:Fünf lange Sekunden bis zum Aufprall

Der neunjährige Louis starb 2019 bei einem Unfall auf der Autobahn. Bis heute wissen seine Eltern nicht, warum eine junge Frau ungebremst in den Wagen der Großeltern raste. Sie fragen sich: Haben Polizei und Justiz lückenhaft ermittelt?

Von Susi Wimmer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: