Prozess:Geständnis ohne Reue

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Waschsalon-Betreiber wegen Drogenhandels verurteilt

Von Stephan Handel

Da nützte dem Angeklagten auch das Geständnis nichts mehr: Wegen Handels mit Drogen in nicht geringer Menge verurteilte das Amtsgericht einen 26-jährigen Waschsalon-Betreiber zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Er hatte in seiner Einzimmerwohnung in der Occamstraße in Schwabing knapp 150 Gramm Kokain gebunkert, die bei einer Durchsuchung gefunden wurden. Weil es ziemlich rein war und vor dem Weiterverkauf vermutlich noch auf ein Vielfaches gestreckt worden wäre, lag der Straßenverkaufswert bei rund 30 000 Euro.

Bis die Polizei des Mannes habhaft wurde, musste sie allerdings um einige Ecken ermitteln: Zunächst, so gaben Beamte in der Verhandlung an, sei ein Mann bei "drogentypischen Handlungen" beobachtet worden. Er sollte angeblich das Appartement in der Occamstraße bewohnen. Bei der Durchsuchung der menschenleeren Wohnung wurden die Drogen gefunden, in einer Papiertüte unter dem Backofen, außerdem typisches Verkaufszubehör, also etwa kleine Tütchen und eine Waage, sowie 9200 Euro an Bargeld. Die Wohnung wurde weiter überwacht, bis ein Mann festgenommen wurde, als er offensichtlich vom Einkaufen kam und die Wohnungstür aufsperren wollte. Dieser sagte den Beamten, dass nicht er der Mieter sei, auch nicht der zuerst auffällig gewordene, sondern eben der 26-Jährige. Der konnte dann aber erst vier Monate später mit einem internationalen Haftbefehl in Ungarn festgenommen werden; zwei Wochen später, Anfang September 2019, kam er nach München und hier vor Gericht. Mittlerweile waren an den Drogen und der Verpackung DNA-Spuren und Fingerabdrücke des Mannes gefunden worden.

Zwar legte er ein Geständnis ab, in der Hoffnung auf eine mildere Strafe - da aber machte die Vorsitzende des Schöffengerichts nicht mit: "Dieses Geständnis", schreibt sie in der Urteilsbegründung, "hat jedoch nur ein verhältnismäßig geringes Gewicht, da aufgrund der erdrückenden Beweislage ein Leugnen der Tat aussichtslos gewesen wäre. Reue und Schuldeinsicht, die demgegenüber das Geständnis gewichtiger hätten erscheinen lassen, hat der Angeklagte nicht gezeigt." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat Berufung eingelegt. Diese wird am Landgericht verhandelt (AZ: 1111 Ls 361 Js 162770/18).

© SZ vom 24.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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